Härtere Strafen
für Kindesmissbrauch

Darum geht es

Münster, Lüdge, Bergisch Glattbach die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Es sind vor allem Fälle wie diese, die uns auf erschütternde Art und Weise vor Augen führen, welche Abgründe sich an manchen Stellen in unserer Gesellschaft auftun und mit welchen abscheulichen Taten Kinder und Jugendliche missbraucht werden. Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Sie haben das Recht auf freie Entwicklung ihrer Persönlichkeit und den Schutz vor Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung. Als Gesellschaft müssen wir alles daran setzen, Kinder und Jugendliche davor zu schützen.

CDU und CSU im Bundestag fordern seit Jahren deutlich mehr Härte bei der Verfolgung, Bestrafung und Ächtung von Kindesmissbrauch sowie dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie. Dabei konnten bereits Strafverschärfungen erreicht werden. So können Täter jetzt zur Rechenschaft gezogen werden, wenn Sie verdeckten Ermittlern kinderpornographisches Material anbieten. Auch die Möglichkeiten für Ermittler im Darknet zu ermitteln wurde erleichtert. Dennoch machen die zahlreichen neuen Fälle, wie ein Brennglas, deutlich, dass die Forderung nach mehr Härte bei der Strafverfolgung nötig ist.

Das ist die Herausforderung

Das Bundesjustizministerium hat nach langem Ringen im Juni 2020 endlich einen Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Dieser enthält wichtige Forderungen der Union. So soll laut Gesetzentwurf die Mindeststrafe für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sowie den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie auf ein Jahr angehoben werden. Dadurch wird Kindesmissbrauch grundsätzlich als Verbrechen statt Vergehen eingestuft.

Außerdem soll die Höchststrafe für sexualisierte Gewalt gegen Kinder von 10 auf 15 Jahre angehoben werden. Die Höchststrafe für die Verbreitung von kinderpornographischem Material steigt von fünf auf zehn Jahre. Außerdem wird mit dem Gesetzentwurf der Verkauf und Besitz von sog. Kindersexpuppen, die kindliche Körper nachbilden, unter Strafe gestellt.

Das ist meine Meinung

Kindesmissbrauch muss deutlich härter bestraft und konsequenter verfolgt werden. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel! Das sage ich auch aus den Erfahrungen meiner aktiven beruflichen Zeit als Fachanwältin für Familienrecht. Ich bin froh, dass das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der erhebliche Strafverschärfungen bei sexuellem Kindesmissbrauch und der Kinderpornografie vorsieht. Das ist angesichts der fürchterlichen Taten, die in den vergangenen Jahren ans Licht gekommen sind, eine sehr gute Nachricht für den Kinderschutz in Deutschland. Allerdings geht mir persönlich der Gesetzentwurf nicht weit genug. Es braucht hier weitere Verschärfungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens noch eingefügt werden sollten. Aktuell werden Verurteilungen wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder nach 10 Jahren aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht. Gemeinsam mit der CSU im Bundestag möchte ich das ändern – und einen lebenslangen Eintrag im Führungszeugnis einführen. Denn wer sich an den Schwächsten vergeht, darf nie wieder beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern haben.

Daneben ist klar, dass sich die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet nur über den Zugriff auf gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten wirksam aufklären lässt. Deshalb brauchen die Ermittler die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Wir müssen an die Täter rankommen, sie verurteilen und zur Rechenschaft ziehen können. Denn derzeit können tausende Hinweise pro Jahr aus den USA nicht weiterverfolgt werden, weil bei uns die Verbindungsdaten schon gelöscht worden sind. Zusätzlich müssen die Internet-Provider verpflichtet werden, bei Verdacht auf Sexualstraftaten an Kindern auch die Bestandsdaten der Kunden – E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer usw. – an die Ermittler weiterzugeben. Auch im Hinblick auf die leichtere Anordnung von Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft bei Verdacht gibt es Verbesserungsbedarf. Denn eines ist für mich als Fachanwältin für Familienrecht klar: Wir müssen so schnell wie möglich dafür sorgen, dass diese Verbrechen besser aufgespürt und härter bestraft werden.

Die Forderungen der Unionsfraktion und der CSU im Bundestag finden Sie auf der Kampagnenseite (Link: https://www.csuliefert.de/kinderschutz ) sowie im Positionspapier der Fraktion hier. (Link: https://www.cducsu.de/sites/default/files/2020-09/Positionspapier_Bekaempfung_Sexuelle_Gewalt_Gegen_Kinder.pdf )