73. Rede: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

08. Oktober 2020

In ihrer 73. Rede im Deutschen Bundestag sprach Andrea Lindholz zum Antrag der Fraktion der AfD „Inländische Arbeitskräfte zuerst – falsche Weichenstellungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes rückgängig machen“.

Andrea Lindholz: „Ihr Antrag ist auch fachlich falsch. Wir haben einen Systemwechsel vollzogen. Früher galt der Grundsatz Arbeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Stichwort: Mangelberufe. Heute gilt eine grundsätzliche Arbeitserlaubnis für Arbeitnehmer mit Verbotsvorbehalt, d.h. der Staat kann die Vorrangprüfung z.B. in strukturschwachen Gebieten sofort wiedereinführen um die dortigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schätzen. Wir haben also genau alles getan, damit wir den Vorrang beibehalten: Erst Qualifikation in Deutschland, in Europa und dann Zuzug auch aus den Drittstaaten.“