Öffentlicher Bericht des PKGr

12. Dezember 2020

Gibt es rechtsextremistische Netzwerke in der Bundeswehr und anderen Sicherheitsbehörden? Wie wirksam arbeiten die deutschen Nachrichtendienste bei der Aufklärung? Dieser Frage hat das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) gestellt und hatte im November 2018 eine tiefgreifende Untersuchung beauftragt. Am letzten Freitag hat das ansonsten geheim tagende Gremium seine Bewertung der Untersuchung zum Thema „Erkenntnisse, Beiträge und Maßnahmen von Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst zur Aufklärung möglicher rechtsextremistischer Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr“ in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Andrea Lindholz bewertet als Mitglied des PKGr den Bericht wie folgt: „Auch wenn es derzeit keine Beweise für eine „Schattenarmee“ gibt, die einen gewaltsamen Umsturz plant, so gibt es doch zu viele direkte und indirekte Beziehungen zwischen Soldaten, Polizisten und Nachrichtendienstmitarbeitern mit dem rechtsextremen Milieu und bestimmten Parteien, im realen und im digitalen Raum.  Es gibt rechtextreme organisierte Strukturen und Netzwerke mit Bezug zur Bundeswehr und anderen Sicherheitsbehörden. Das zeigt, die Lage ist ernst. Der gemeinsame und einstimmige, parteiübergreifende Beschluss des Gremiums unterstreicht meiner Ansicht nach den Ernst der Lage. Der Rechtsextremismus ist aktuell die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland. Die bereits eingeleitete Reform der Geheimdienste muss daher weitergehen. Dennoch zeigt der Bericht auch, dass wir auf eine Stärkung und Unterstützung aller drei Nachrichtendienste setzen. Die bereits eingeleiteten Reformen müssen weiter gehen. Wir können alle Formen des Extremismus nur gemeinsam mit unseren Sicherheitsbehörden bekämpfen. Die große Mehrheit der Mitarbeiter steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung und sorgt für unsere Sicherheit. Rechtsextremistische Betätigungen und verfassungsfeindliche Äußerungen sind nicht hinnehmbar.“

Mit dem Bericht haben die Mitglieder des PKGr auch zehn Empfehlungen an die Bundesregierung einstimmig beschlossen. Dabei geht es vor allem um eine engere Verzahnung zwischen Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD), der für die Bundeswehr zuständig ist. Bis zum 1. Oktober 2023 soll die Bundesregierung einen Bericht zum Umsetzungsstand der Empfehlungen vorlegen. Besonderen Reformbedarf hat das Gremium für den  Militärischen Abschirmdienst festgestellt, der unbedingt gestärkt werden muss. Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss eine stärkere Zentralstellenfunktion ausüben können und die Aufgabenzuweisungen müssen geklärt werden.

Ein ausführliches Interview zum Thema mit Andrea Lindholz MdB, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremium, finden Sie im Main-Echo von heute.

Den Bericht des PKGr in der Originalfassung finden Sie hier. Das Video zur Pressekonferenz und Infos zur Arbeit des Gremiums finden Sie hier.

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der drei Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Es tagt geheim. Ihm gehören 9 Abgeordnete an. Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumsgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

Foto: Büro Lindholz AUTOREN: Team Andrea Lindholz PUBLIKATION: 12. Dezember 2020