Streichen von „Rasse“ aus dem Grundgesetz

15. Juni 2020

Aktuell wird diskutiert den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Andrea Lindholz (CSU) Vorsitzende des Ausschusses für Inneres und Heimat äußert sich dazu wie folgt:

„Ich halte das für eine eher hilflose Scheindebatte, angesichts eines komplexen gesamtgesellschaftlichen Problems. Rassismus verschwindet doch nicht, nur weil man Begriffe austauscht. Im Gegenteil, die Streichung dieses Begriffes könnte notwendige Debatten über Rassismus erschweren. Denn ohne einen entsprechenden Rechtsbegriff, der auch völkerrechtlich verankert ist, könnte Rassismus juristisch noch schwieriger zu greifen sein. Nicht nur unser Grundgesetz, sondern auch die UN Menschenrechtscharta und die Europäische Menschenrechtskonvention verwenden den Begriff ‚Rasse‘ explizit als Stoppschild gegen Rassismus. Ich würde diesen Begriff erst streichen, wenn es einen adäquaten und völkerrechtlich anerkannten Ersatz gibt. Vorerst haben wir deutlich wichtigere Aufgaben, wie zum Beispiel Hass und Hetze im Netz zu bekämpfen oder Vorurteile gegenüber fremd klingender Namen abzubauen.“ AUTOREN: Team Andrea Lindholz PUBLIKATION: 15. Juni 2020