Ampel schießt bei Selbstbestimmungsgesetzesentwurf völlig über das Ziel hinaus

16. November 2023

Die Ampel-Fraktionen haben am Mittwoch dieser Sitzungswoche einen neuen Gesetzesentwurf über die sogenannte „Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Damit will die Ampel Änderungsmöglichkeiten bei Geschlecht und Vornamen massiv verändern. Der Entwurf sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger künftig ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister viel einfacher ändern können. Bisher ist die Änderung des Geschlechtseintrags nur möglich, wenn Betroffene zu ihrem Vorhaben im Vorfeld zwei psychologische Gutachten einholen und eine gerichtliche Entscheidung vorlegen. Künftig sollen sowohl die Gutachten als auch die richterlichen Entscheidungen vollständig wegfallen. Stattdessen kann jeder, der zum Beispiel bei der Geburt als weiblich eingestuft wurde, sich aber selbst als Mann fühlt, seinen Eintrag und den Vornamen beim Standesamt ohne weitere Prüfung Dritter auf „männlich“ ändern lassen. Allein das Gefühl einer Person soll künftig darüber entscheiden, welchem Geschlecht man angehört. Anstelle eines Gerichtsverfahrens genügt eine „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt.

Die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Andrea Lindholz MdB kritisiert die Pläne scharf: „Mit diesem Gesetzentwurf schießt die Ampel völlig über das Ziel hinaus. Wenn es jedem möglich ist, auf bloßen Zuruf beim Standesamt das Geschlecht jedes Jahr zu ändern, entwertet man auch das biologische Geschlecht gänzlich.“ Zweifel meldet Andrea Lindholz daran an, dass künftig die Änderungen einfach beim Standesamt beantragt werden können ohne Gutachten und ohne richterliche Entscheidung: „Solche Entscheidungen können auch nicht beim Standesamt getroffen werden, die Standesbeamten sind damit überfordert. Sie sind ein Fall für die Familiengerichte.“ Besonders prekär wird der Entwurf bei der Regelung von Jugendlichen ab 14 Jahren. Kinder bis 14 Jahre benötigen die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten, um eine Änderung vorzunehmen. Minderjährige ab 14 Jahren können die Änderungserklärung zwar selbst abgeben, die Zustimmung der Sorgeberechtigten bleibt jedoch erforderlich. Der Haken hierbei: Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils diesem die alleinige Entscheidung übertragen. Bei Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht Schutzmaßnahmen bis hin zum Entzug des Sorgerechts ergreifen. „Wenn das Gesetz so kommt wie geplant, können die Eltern künftig entscheiden, mit welchem Geschlecht ihr Kind im Personenregister eingetragen wird. Über 14-Jährige sollen ihr Geschlecht mit Zustimmung der Eltern selbst ändern lassen können. Dabei wissen wir doch, dass man in der Pubertät manchmal schwierige Phasen durchmacht und sich fragt: Wo gehöre ich hin? Wer bin ich? Die Bundesregierung sendet mit so einem Gesetz ein fatales Signal aus: Sie sagt damit, dass das Geschlecht praktisch frei wählbar ist. Das stimmt so nicht und das finde ich verantwortungslos.“, so Andrea Lindholz.

Widerstand gegen den Gesetzesentwurf kommt auch von der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Dorothee Bär MdB: „Kinder und Jugendliche sind eine wahnsinnig vulnerable Gruppe. Es kann nicht sein, dass 10-, 12-, und 14-Jährige ohne Unterstützung von Experten bei lebensentscheidenden Fragen allein gelassen werden. Es kann nicht sein, dass wir den Eltern ihr Elternrecht absprechen, weil wir sagen „Eltern-Wille zählt nicht mehr – die Gerichte entscheiden.“ Aus Sicht der Union ist der Gesetzesentwurf ist eine völlige Überreaktion. Die Union fordert daher, die Beratungspflicht beizubehalten und die Regelungen für Minderjährige nicht anzutasten. Das Interview von Andrea Lindholz mit dem Portal web.de können Sie hier nachlesen.