Der Bundestag hat diese Woche eine Änderung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beschlossen, die insbesondere für Städte und Gemeinden wichtige Erleichterungen mit sich bringt. Ziel des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ist es, mehr Flexibilität bei der Freistellung von Bahnflächen für andere Zwecke – etwa den Wohnungsbau – zu schaffen.
Mit der AEG-Novelle vom Dezember 2023 war die Entwidmung von Bahngrundstücken erheblich erschwert worden. Seither ist eine Freistellung nur noch dann möglich, wenn das Interesse des Antragstellers das überragende öffentliche Interesse am Bahnbetrieb überwiegt. In der Praxis führte diese Regelung dazu, dass zahlreiche kommunale Projekte – etwa für dringend benötigten Wohnraum – ins Stocken gerieten oder ganz auf Eis gelegt wurden.
Mit der jetzt beschlossenen Änderung wird dieses „überragende öffentliche Interesse“ künftig dann nicht mehr angenommen, wenn kein Verkehrsbedürfnis für das betreffende Grundstück besteht und auch kein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb prognostiziert werden kann. Damit können Flächen, die aus heutiger Sicht dauerhaft nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigt werden, künftig zügiger einer anderen – oftmals dringend benötigten – Nutzung zugeführt werden. Der Schutz möglicher Reaktivierungsoptionen bleibt dabei bestehen. Eine Freistellung scheidet weiterhin aus, wenn eine Wiederinbetriebnahme der Strecke realistisch erscheint.
Zudem sieht das Gesetz eine wichtige Übergangsregelung vor: Freistellungsanträge, die vor Inkrafttreten der AEG-Änderung am 29. Dezember 2023 gestellt wurden, können noch nach der alten Rechtslage entschieden werden. Auch damit reagieren wir auf die berechtigten Anliegen vieler Kommunen, die in gutem Glauben in Planung gegangen sind.
Die Wahlkreisabgeordnete Andrea Lindholz MdB äußerte sich dazu wie folgt: „Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir mehr Klarheit, Rechtssicherheit und Planungsspielraum – ohne die zukünftigen Bedarfe des Schienenverkehrs aus dem Blick zu verlieren. Damit stärken wir eine ausgewogene Entwicklung zwischen öffentlicher Infrastruktur und kommunalen Interessen – ein echter Fortschritt für pragmatische Planung vor Ort. In unserer Heimat betrifft dieses Anliegen vor allem die Gemeinde Heigenbrücken, wo nun die Entwicklung der Gemeinde vorangetrieben werden kann“