In der vergangenen Woche war Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz in ihrer Funktion als stv. Fraktionsvorsitzende auf der rechtspolitischen Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung zu Gast: Dem Berliner Jahresrückblick. Die KAS widmet sich im Rahmen dieser Veranstaltung ausgewählten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Gerichtsjahr.
Im Rahmen der Veranstaltung kommen dort Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Justiz und Politik zusammen, um über Inhalt, Bedeutung und Tragweite der Karlsruher Entscheidungen zu diskutieren.
In verschiedenen Panels werden jeweils konkrete Entscheidungen beleuchtet und diskutiert. Andrea Lindholz nahm am Podium zum Thema „Befugnisse des Verfassungsschutzes zwischen sicherheitspolitischen Herausforderungen und grundrechtlichen Begrenzungen“ teil. In Ihrem Impulsvortrag machte sie deutlich: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26. April 2022 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ohne Zweifel ein Grundsatzurteil gefällt. Auch wenn das Urteil natürlich auf frühere verfassungsgerichtliche Entscheidungen zum Sicherheitsrecht aufbaut, enthält es doch grundlegende Aussage dazu, welche Anforderungen sich aus dem Verfassungsrecht – insbesondere aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – für die heimliche Erhebung und die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Verfassungsschutz ergeben.“
Gemeinsam mit der Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Badenberg, Prof. Dr. Dr. Thiel, Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht Deutsche Hochschule der Polizei in Münster und Prof. Dr. Jan-Hendrik Dietrich -,Professor am Fachbereich Nachrichtendienste Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin, diskutierte die Abgeordnete die Folgen des Urteils.