Die CDU/CSU-Fraktion hat das Thema „Bezahlkarte“ am Donnerstag mit einer aktuellen Stunde auf die Tagesordnung gesetzt und klargemacht: Mit dem Beschluss zur Bezahlkarte haben der Bundeskanzler und alle Ministerpräsidenten der Länder einen wichtigen Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. Die Bezahlkarte ist ein notwendiger Schritt, um Missbrauch der staatlichen Unterstützung für Asylsuchende zu verhindern und Fehlanreize zu reduzieren. Asylbewerber erhalten deshalb nicht weniger Leistungen, sondern nur in anderer Form. Wenn die illegale Migration nach Deutschland wirksam begrenzt werden soll, sind derartige Schritte unverzichtbar.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz machte in Ihrer Rede im Plenum klar, warum wir die Bezahlkarte endlich brauchen und appellierte an die Ampel: „Ich fordere Sie auf – für unsere Kommunen: Beenden Sie ihre Blockadehaltung und sorgen Sie für eine rechtssichere Einführung der Bezahlkarte.“
Die Rede von Andrea Lindholz können Sie hier im Video nachsehen.
Hintergrund: Die gemeinsam mit dem Bundeskanzler tagende Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 hat die Forderung der Union aufgegriffen, Asylbewerberleistungen zukünftig bundesweit über eine Bezahlkarte auszuzahlen. Mit der Bezahlkarte sollen Barauszahlungen an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeschränkt und dadurch Möglichkeiten zum Missbrauch der staatlichen Unterstützung – etwa in Form von Zahlungen an Schlepper oder Überweisungen ins Ausland – erschwert werden. Asylbewerber erhalten nicht weniger Leistungen, sondern diese nur in anderer Form. Zugleich können Bezahlkarten dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu reduzieren. Ende Januar hat die Arbeitsgruppe der Länder einen wichtigen Schritt in Richtung einer bundesweiten Einführung einer Bezahlkarte genommen und gemeinsame Rahmenbedingungen beschlossen. Die Länder halten darin unter anderem einstimmig fest: Damit die Bezahlkarte bundesweit volle Wirkung entfalten kann, braucht es Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Nur dann ist die Bezahlkarte rechtssicher, nur so können eine Klagewelle und Rechtsunsicherheit vermieden werden.