Bezahlkarte für Asylbewerber rechtlich verankern

21. März 2024

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im vergangenen November hat die Regierungskoalition schnelle Änderungen im Bereich Asyl, insbesondere die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber, angekündigt. Doch bis heute wurde von der Bundesregierung kein Entwurf für die Bezahlkarte vorgelegt. Im Gegenteil: die Ampel ist wieder einmal heillos zerstritten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deshalb am Donnerstag dieser Sitzungswoche im Plenum einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem eine Rechtsgrundlage für die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geschaffen würde. Denn gerade die Bundesländer fordern dies seit Monaten.  Andrea Lindholz sprach als zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Plenum und richtete sich direkt an die Ampel-Koalitionäre: „Ihre heillose Zerstrittenheit führt dazu, dass Sie der Demokratie in unserem Land und dem Vertrauen der Bürger in die Politik einen schweren Schaden zufügen, und das selbst bei so einem einfachen Thema wie der Bezahlkarte.“

Die Ampel-Koalition scheitert jedoch am völlig unbegründeten Protest der Grünen. Die Einführung der Bezahlkarte soll Barauszahlungen an Asylbewerber einschränken. So soll verhindert werden, dass Geld an Schleuser bezahlt wird oder in die Herkunftsländer überwiesen wird. Die Bezahlkarte ist also ein wichtiges Instrument, um die derzeitige massenhafte irreguläre Migration zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu reduzieren. Dies ist absolut nötig, um die unter den Lasten der Migration ächzenden Kommunen endlich zu entlasten!

Bayern geht derweilen voraus und beweist in vier Modellprojekten, dass die praktische Umsetzung der Bezahlkarte kein Problem ist. Mit einer rechtssicheren Verankerung im Asylbewerberleistungsgesetz könnte die Einführung dann auch endlich flächendeckend kommen.

Den Gesetzentwurf der Unionsfraktion können Sie hier nachlesen. Die Rede von Andrea Lindholz zum Thema finden sie hier.