Bürokratieabbau war ein zentrales Versprechen der Koalition. Seit ihrem Amtsantritt hat die Bundesregierung bereits bedeutende Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und die Verwaltung auf den Weg gebracht, die eine Entlastungswirkung von insgesamt über 3 Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand haben. In der Sitzung des Kabinetts am Mittwoch dieser Woche hat die Bundesregierung einen besonderen Schwerpunkt auf Entlastungsmaßnahmen gelegt und sich nur mit dem Thema Bürokratieabbau befasst. Dabei wurden eine Reihe von weiteren Entlastungsvorhaben beschlossen:
– Bericht über Maßnahmen für Bürokratierückbau
– Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
– Gesetzentwurf für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern
– Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
– Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
– Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
– Eckpunkte zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur für Fachkräfteeinwanderung
– Eckpunkte zur Initiative Einführung von Künstlicher Intelligenz in Visumverfahren und Migrationsverwaltung
– Neueinsetzung des Staatssekretärsausschusses für Nachhaltige Entwicklung und Beschluss „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“
Mit dem Bericht über Maßnahmen für Bürokratierückbau wird zudem einen Ausblick zu den nächsten Schritten, mit denen weitere substanzielle Entlastungen auf nationaler und auf EU-Ebene angestrebt werden, gegeben. Mehr Infos dazu hier.