Mit gleich drei Gesetzentwürfen zur finanziellen Handlungsfähigkeit für Länder und Kommunen hat sich der Bundestag in dieser Woche beschäftigt.
Mit dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKiFG) werden die Rahmenbedingungen für die Verwendung der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ festgelegt. Diese Mittel sollen gezielt in die Modernisierung der Infrastruktur und den Weg hin zur Klimaneutralität fließen.
Darüber hinaus regelt ein weiterer Gesetzentwurf die Umsetzung von Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz. Damit wird den Ländern ermöglicht, die neu geschaffene Strukturkomponente in Höhe von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts im Rahmen der Schuldenbremse zu nutzen. Die Verteilung erfolgt grundsätzlich nach dem Königsteiner Schlüssel.
Mit der Änderung des Sanierungshilfengesetzes wird schließlich gewährleistet, dass auch die Sanierungsländer Saarland und Bremen von der neuen Strukturkomponente profitieren können – und zwar ohne Einbußen bei den bisher gewährten Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro pro Jahr.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion macht damit deutlich: Eine verlässliche finanzielle Grundlage für Länder und Kommunen ist entscheidend, um Zukunftsaufgaben erfolgreich zu meistern.