Bundestag modernisiert Geschäftsordnung und stärkt Ordnung im Parlament

16. Oktober 2025

Diese Woche hat der Bundestag umfassende Änderungen seiner Geschäftsordnung sowie des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Mit der Reform wird das Parlament als Ort der Debatte und Gesetzgebung gestärkt und die parlamentarische Praxis an aktuelle Anforderungen angepasst. Die bisherige Geschäftsordnung stammte in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1980.

Ein Kernpunkt der Reform ist die Trennung von Präsidenten- und Vizepräsidentenwahl. Damit wird deutlich gemacht, dass das Vizepräsidentenamt das Vertrauen des gesamten Parlaments erfordert und nicht automatisch jeder Fraktion zusteht. Neu eingeführt wurde außerdem eine Regelung zur Abwahl: Künftig ist ein Antrag von mindestens der Hälfte der Abgeordneten notwendig, und die Abwahl erfolgt nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

Auch die Arbeitsweise des Bundestages wird modernisiert. Namentliche Abstimmungen müssen künftig bis Sitzungsbeginn beantragt werden – ein Beitrag zu mehr Planbarkeit und Familienfreundlichkeit. Zudem werden die Rechte der Ausschussvorsitzenden gestärkt, Zwischenfragen auch in Aktuellen Stunden zugelassen und klare Regeln für Redezeiten und Ordnungsmaßnahmen geschaffen. Verstöße gegen die Würde oder Ordnung des Bundestages können künftig mit höheren Ordnungsgeldern belegt werden.

Parallel zur Geschäftsordnungsreform wurde auch das Abgeordnetengesetz angepasst. Das Ordnungsgeld bei groben Verstößen steigt auf 2.000 Euro, im Wiederholungsfall auf 4.000 Euro. Zudem wird die Kostenpauschale bei unentschuldigtem Fehlen in Plenarsitzungen oder namentlichen Abstimmungen künftig stärker gekürzt. Damit wird deutlich gemacht: Parlamentarische Arbeit setzt Präsenz und Verantwortung voraus.

Mit der Reform werden Transparenz, Verlässlichkeit und gegenseitiger Respekt im parlamentarischen Miteinander gestärkt – ein wichtiges Signal für die Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit des Bundestages.