Bundestag prüft und diskutiert Änderung des Infektionsschutzgesetzes

15. April 2021

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie dringen Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus und CSU-Landesgruppenvorsitzender Alexander Dobrindt auf die Einführung der bundesweiten Notbremse. Zum Auftakt der Sitzungswoche wies Brinkhaus auf die Warnungen der Wissenschaftler vor der Ausbreitung des Virus und die drohende Überlastung des Gesundheitswesens hin.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die das Bundeskabinett am Dienstag vorgelegt hatte, wird aktuell im Bundestag geprüft und beraten. Dabei haben auch die Abgeordneten Gelegenheit Änderungen und Kritik am Gesetz mit einzubringen. Am Freitagvormittag wurde erstmals dazu im Plenum diskutiert. In der kommenden Woche soll das Gesetz verabschiedet werden. Im Entwurf vorgesehen ist ein bundesweit einheitlicher Notfallmechanismus mit strengen, bundeseinheitlichen Schutzmaßnahmen für den Fall, dass der Inzidenzwert über 100 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohnern in der Woche liegt.

Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz begrüßte die Schaffung einer bundeseinheitlichen Regel, allerdings sieht sie noch einigen Nachbesserungsbedarf. Lindholz forderte bereits die in Bayern geltenden Öffnungskonzepte wie Click & Collect / Click & meet zu ergänzen, nachbarschaftliche oder familiäre Betreuungsgemeinschaften aufzunehmen, die Ausgestaltung der Sperrstunde zu überdenken und das Gesetz generell strikt zu befristen.

Dazu die Abgeordnete: „Natürlich müssen wir dringend auf die gefährliche Entwicklung auf den Intensivstationen reagieren. Für uns Abgeordnete ist aber auch klar, dass  wir bei diesem Gesetzentwurf nachbessern müssen. Die Maßnahmen müssen klar befristet und nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen sein. Es zeigt sich deutlich, dass künftige Pandemien anders bekämpft werden müssen, es andere Entscheidungsprozesse braucht und der Bundestag von Beginn an mit einem eigenen Ausschuss arbeiten sollte.“

Dobrindt sagte, man werde „mit Hochdruck“ an dem Gesetz arbeiten und es so schnell wie möglich verabschieden. Geprüft werden müsse noch, ob die einzelnen Elemente schlüssig und die Formulierungen juristisch sauber seien. Angesichts der Dringlichkeit machte Brinkhaus darauf aufmerksam, dass die Länder alle Notfallmaßnahmen grundsätzlich auch heute schon eigenverantwortlich umsetzen können.