Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung verabschiedet. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD wurde das sogenannte „Bau-Turbo“-Gesetz beschlossen. Ziel der neuen Regelung ist es, die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Deutschland deutlich zu beschleunigen.
Kern des Gesetzes ist ein neuer Paragraf im Baugesetzbuch, der es Kommunen ermöglicht, von bestimmten bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Wenn eine Gemeinde sich für die Anwendung des „Bau-Turbos“ entscheidet, können Bauvorhaben bereits nach einer dreimonatigen Prüfung genehmigt werden – ohne aufwendige Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen.
Zudem schafft das Gesetz neue Möglichkeiten für Nachverdichtung und Aufstockung in bestehenden Wohngebieten, den Ausbau im unbeplanten Innenbereich sowie eine erleichterte Wohnbebauung im Außenbereich. Auch innovative Lärmschutzlösungen sollen künftig mehr Bauvorhaben in der Nähe von Gewerbeflächen ermöglichen. Die kommunale Planungshoheit bleibt gewahrt, der „Bau-Turbo“ ist zunächst auf fünf Jahre befristet.
Darüber hinaus verlängert das Gesetz den Umwandlungsschutz für Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Damit soll sichergestellt werden, dass Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Umfeld geschützt bleiben.