Der Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche drei neue Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt. Die Wahl erfolgte ohne Aussprache auf Basis der Vorschläge des Richterwahlausschusses und erforderte – wie vom Grundgesetz vorgeschrieben – eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Gewählt wurden:
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Die Richterinnen und Richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt und dürfen weder dem Bundestag noch der Bundesregierung oder Landesorganen angehören.
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz müssen mindestens drei Mitglieder eines Senats zuvor Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes gewesen sein. Gewählt werden kann nur, wer das 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, längstens bis zur Altersgrenze von 68 Jahren. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
Mit der Wahl von Spinner, Kaufhold und Emmenegger wurden drei wichtige Positionen neu besetzt, wodurch die Handlungsfähigkeit des höchsten deutschen Gerichts weiterhin gesichert ist. Das Bundesverfassungsgericht bleibt damit ein starker Garant für den Schutz des Grundgesetzes und die Wahrung unserer demokratischen Ordnung.