In der vergangenen Woche hat sich der Hauptausschuss im Deutschen Bundestag unter Vorsitz der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) konstituiert und in dieser Woche seine Arbeit aufgenommen. Dem Gremium gehören jeweils 31 Abgeordnete als ordentliche und stellvertretende Mitglieder an. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat im Hauptausschuss acht ordentliche Mitglieder sowie weitere acht stellvertretende Mitglieder. Die Aschaffenburger Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz ist eines der stellvertretenden Mitglieder der Unionsfraktion und hat in dieser Woche bereits an einigen Sitzungen des Gremiums teilgenommen.
Aber was ist eigentlich der Hauptausschuss und was sind seine Aufgaben? #bundestagkompakt erklärt Aufgaben und Funktion des Hauptausschusses.
Warum braucht der Bundestag aktuell einen Hauptausschuss?
Wir befinden uns aktuell in einer Übergangsphase. Die neue Regierung ist noch nicht im Amt, der Bundestag als Parlament und Herzkammer unserer Demokratie hat sich aber bereits am 26.10.21 neu konstituiert. Bis zur Wahl einer neuen Regierung gibt es allerdings noch keine Ausschüsse, in denen ja die Hauptarbeit des Parlamentes gemacht wird. In dieser Übergangsphase ist es wichtig, dass der Bundestag als Parlament auch in dieser Zeit funktioniert. Manche Entscheidungen können nicht aufgeschoben werden. Aus diesem Grund hat der Bundestag in seiner ersten regulären Sitzung die Einsetzung eines Hauptausschusses beschlossen. Darüber hinaus wurde ein Petitionsausschuss und ein Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eingesetzt.
Welche Funktion hat der Hauptausschuss?
Der Hauptausschuss ist eine Art „Superausschuss“. Er beschäftigt sich mit dringend anstehenden Vorhaben, die nicht aufgeschoben werden können. Er nimmt unter anderem die Aufgaben des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, sowie des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Verteidigung wahr. Auch sämtliche Haushaltsfragen kommen hier auf den Tisch.
Wie lange tagt der Hauptausschuss?
Der Hauptausschuss bleibt so lange bestehen, bis eine neue Regierung gewählt wurde und sich die ständigen Fachausschüsse konstituieren. Er ist also ein wichtiges Instrument, das die Handlungsfähigkeit des Parlaments auch in der aktuellen Übergangsphase garantieren soll. Eingeführt wurde er erstmals am Beginn der 18. Wahlperiode Ende 2017 von der Unionsfraktion.