Das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren den parlamentarischen Prozess zum Heizungsgesetz gestoppt. Das Gebäudeenergiegesetz kann damit nicht wie geplant noch in dieser Woche entschieden werden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte sich im Hinblick auf den parlamentarischen Prozess beim Heizungsgesetz mit einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Am Mittwoch teilte das Gericht nun mit, dass seinem Eilantrag statt gegeben wurde. Damit darf der Bundestag die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes nicht innerhalb dieser Sitzungswoche durchführen, wie ursprünglich geplant.
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts äußerte sich CSU-Landesgruppenvorsitzender Alexander Dobrindt MdB wie folgt: „Die wiederholte Missachtung des Parlaments durch die Ampelregierung hat jetzt durch das Bundesverfassungsgericht ein Stoppschild aufgestellt bekommen. Das ist eine schwere Klatsche für die Arroganzampel und ihren respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit. Die Ampel sollte jetzt in sich gehen und dieses Murks-Gesetz endlich einstampfen.“ Eingereicht hatte Thomas Heilmann MdB den Antrag, weil er sich in seinen Rechten als Mitglied des Bundestages verletzt gesehen hatte. Es habe im laufenden Verfahren zu wenig Zeit gegeben, das für diese Woche geplante Heizungsgesetzes sorgfältig zu beraten und zu prüfen. An eine Verabschiedung in dieser Sitzungswoche sei angesichts mangelnder Informationen gerade zum Thema Förderungen für Bürger und viel zu kurzer Fristen nicht zu denken gewesen, so die Unionsfraktion im Bundestag.
Bereits mehrfach waren in den vergangenen Wochen kurzfristig Änderungen des ursprünglichen Gesetzes zum Heizungstausch vorgenommen worden. Zuletzt hatten die Ampelfraktionen „Leitplanken“ veröffentlicht. Diese hatten viele Unklarheiten zu genauen Regelungen enthalten. Seit vielen Wochen war über das Heizungsgesetz von Bundesminister Robert Habeck sowohl in den Ampelfraktionen wie auch bei den Bürgerinnen und Bürger gestritten worden. Bis zuletzt gab es keine Klarheit, für wen was in welcher Weise gelten soll und welche Förderungen es geben wird.
„Mit so einer Politik schafft man kein Vertrauen weder bei unseren zuständigen Kommunen noch bei den Bürgerinnen und Bürger, die das am Ende alles bezahlen müssen. Dem Klimaschutz hilft man so auch nicht. Mit der Entscheidung des BVerfG steht fest: Das Vorgehen der Ampel beim sog. GEG ist nicht seriös und nicht ok.“, so Andrea Lindholz.