Im April 2022 hatten die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage eingereicht. Klage gegen den sogenannten Zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Regierung. Die Union hatte geklagt, weil nach Ansicht der Union die nachträgliche Umwidmung von Corona-Mitteln in Höhe von 60 Mrd. Euro für andere Zwecke rechtlich nicht erlaubt war. Nach dem Urteil des BVerfG ist jetzt klar: das Vorgehen der Ampel von 2021 war verfassungswidrig. Der Nachtragshaushalt ist verfassungswidrig und nichtig.
„Das höchste deutsche Gericht hat unserer Klage in allen Punkten Recht gegeben. Das ist ein historischer Tag für den Haushaltsgesetzgeber und die Steuerzahler“, stellt der Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz fest. Die Ampel hatte 2021 verkündet, dass die 60 Milliarden des nicht genutzten Corona-Kredits umgewidmet werden. Das Geld wurde in den sogenannten „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) verschoben.
Das Urteil des BVerfG ist somit von historischer Bedeutung. Alle Ausgaben, die die Ampel auf Grundlage des Nachtragshaushaltes beschlossen hatten, verlieren umgehend ihre Gültigkeit. Das Urteil bedeutet das sofortige Aus für das schuldenfinanzierte Sondervermögen. Mehr noch: alle Projekte, die im KTF verankert waren, müssen nun aus dem regulären Haushalt finanziert werden. Für die Union ist klar: Die Ampel hat mit ihrem Handeln sehenden Auges in großem Umfang erhebliche haushalterische Probleme geschaffen. Spätestens seit den Ausführungen des BVerfG im Rahmen der ebenfalls beantragten einstweiligen Anordnung Anfang Dezember 2022 hätte sie vorsichtiger agieren müssen. Stattdessen wurden immer neue Verpflichtungen eingegangen. Die politische Verantwortung für die Tragweite der Entscheidung des BVerfG trägt der Bundeskanzler, auf den das verfassungswidrige Konzept zurückgeht. Anstatt echten oder scheinbaren Streit über Geld öffentlich auszutragen, muss die Ampel sich endlich auch in der Haushaltspolitik auf das Wesentliche konzentrieren: Die Wahrung des Wohlstandes im Innern und den Schutz der Freiheit im Äußeren.