Cannabis im Straßenverkehr darf nicht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden

06. Juni 2024

Als Reaktion auf das von der Ampel-Regierung verabschiedete Cannabisgesetz hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Antrag für die „Vision Zero“ und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr eingebracht. Damit spricht sich die Union gegen die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Tetrahydrocannabinols (THC)-Grenzwertes im Blutserum von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml aus, da dieser Schritt die Verkehrssicherheit erheblich gefährden würde.

Die Bundesregierung darf die Interessen der Cannabiskonsumenten nicht über den Schutz aller Verkehrsteilnehmer stellen. Die Forderung ist im Sinne der „Vision Zero“ – einer Strategie zur Vermeidung von schweren und tödlichen Unfällen im Straßenverkehr. Ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten soll beibehalten werden, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1,0 ng/ml bereits vorsieht.

Zusätzlich fordert die Union die Regelungen zur Eignungsprüfung bei cannabisbezogenem Verhalten und Verkehrsauffälligkeiten unverändert zu lassen und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht erst bei wiederholten Zuwiderhandlungen anzuordnen. Die vorgeschlagenen Lockerungen der Überwachungspraxis werden abgelehnt, da sie die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden und das Ziel der „Vision Zero“ untergraben.

Den Antrag finden Sie hier.