„Chancen-Aufenthaltsgesetz“ wird seinem Titel nicht gerecht

01. Dezember 2022

In abschließender zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag am heutigen Freitag zwei migrationspolitische Gesetzentwürfe der Ampelkoalition beraten: Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts und das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren. Beide Vorhaben werden von der Union kritisch gesehen. Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ wird seinem Titel nicht gerecht. Denn es nützt vor allem solchen Migranten, die keinen Schutzanspruch in Deutschland haben und die zudem an der Klärung ihrer Identität bisher nicht ausreichend mitgewirkt haben. Bei der Reform des Asylrechts kritisiert die Union insbesondere die Einführung einer „unabhängigen“ Verfahrensberatung. Bisher wird diese Verfahrensberatung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.

Die unionsgeführten Bundesregierungen der letzten Wahlperioden haben große Fortschritte bei der Steuerung und Begrenzung von irregulärer Migration, der Einwanderung von qualifizierten Fachkräften in den Arbeitsmarkt, der Integration sowie bei der Förderung der Rückkehr erreicht. Die Reformpläne der Ampelregierung stellen diese Erfolge in Frage und werden im Ergebnis zu mehr irregulärer Migration nach Deutschland führen.

Andrea Lindholz machte in der Debatte deutlich: „ Unser geltendes Aufenthaltsrecht belohnt gute Integration auch bei Ausreisepflichtigen.  Ein Bleiberecht gibt es zum Beispiel, wenn man einen qualifizierten Beruf ausübt oder eine Berufsausbildung absolviert. Für gut integrierte Jugendliche unter 21 Jahren, für Familien und gut integrierte Erwachsene gibt es Regelungen.  Die zentrale Voraussetzung für diese Chancen ist, dass die Betroffenen ehrlich sind und sagen wie sie heißen und woher sie kommen. Mit diesem Prinzip will die Ampel jetzt brechen. Deswegen lehnen wir ihr vermeintliches Chancen-Aufenthaltsrecht ab!“

Die Rede können Sie hier als Video in voller Länge ansehen.