Über 200.000 Asylbewerber sind in den ersten acht Monaten nach Deutschland gekommen, die Asylantragszahlen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 77 % gestiegen. Daneben kamen und kommen Menschen aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg fliehen mussten. Unsere Städte und Gemeinden, unsere Ehrenamtlichen und unsere Zivilgesellschaft kommen angesichts der Zahlen deshalb immer mehr an ihre Grenzen. Deutschland kann ungesteuerte Migration im derzeitigen Ausmaß auf Dauer nicht stemmen. Die Bundesregierung hat dennoch bisher keine ausreichenden Maßnahmen zum Stopp der irregulären Migration ergriffen.
Für die Union ist klar: Die Bundesregierung und insbesondere Bundesinnenministerin Faeser darf die Migrationslage in Deutschland nicht länger ignorieren. Um die gesellschaftliche Akzeptanz für das Asylsystem zu erhalten, bedarf es jetzt effektiver Maßnahmen zum Stopp der irregulären Migration. Denn es gilt weiterhin: Humanität und Ordnung sind zwei Seiten einer Medaille.
Die Union hat deshalb in dieser Woche einen Antrag eingebracht, der als Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene insbesondere die Einführung von lageangepassten Grenzkontrollen auch an den Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz fordert. Außerdem soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten soll um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien erweitert werden. Mit den relevanten Herkunftsstaaten müssen schnell wirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abgeschlossen werden. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die besonders betroffenen EU-Außengrenzstaaten besser unterstützt werden und von der EU die nötigen finanziellen Mittel für einen wirksamen Grenzschutz und die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur erhalten. In den weiteren Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems dürfen gegenüber dem gefundenen Kompromiss keine weiteren Abstriche gemacht werden. Zudem brauchen wir die Möglichkeit, Asylverfahren uneingeschränkt in sicheren Drittstaaten durchzuführen.
Wichtig ist laut Union ebenfalls eine Klarstellung im europäischen Recht, dass Sozialleistungen – auch nach Abschluss des Asylverfahrens – nur im zuständigen Mitgliedstaat bezogen werden können. Ebenfalls klargestellt werden muss die Möglichkeit der Zurückweisung von Personen an den Binnengrenzen, die bereits in anderen Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt haben oder eine Ablehnung erhalten haben. Den Antrag der Union können sie hier nachlesen.