Die Reform des Nachrichtendienstrechts soll die rechtlichen Grundlagen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an die veränderte Bedrohungslage anpassen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf in dieser Sitzungswoche in 1. Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.
Cyberangriffe, Spionage, Sabotage kritischer Infrastruktur, Desinformation und weitere hybride Bedrohungen stellen Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb modernisierte Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsmöglichkeiten für BND und BfV vor. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zugriff auf informationstechnische Systeme von Bedrohungsakteuren sowie bessere Möglichkeiten zur Analyse technischer Angriffsinfrastrukturen.
Zugleich soll die Kontrolle der Nachrichtendienste gestärkt und effizienter organisiert werden. Die Kontrollzuständigkeiten sollen beim Unabhängigen Kontrollrat zusammengeführt werden. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass mit erweiterten Befugnissen auch eine wirksame und unabhängige Kontrolle einhergehen muss.
Der Gesetzentwurf greift außerdem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den vergangenen Jahren auf und soll die bisher teilweise unübersichtlichen gesetzlichen Regelungen neu strukturieren. Die abschließende Beratung steht noch aus.
Deutschland muss seine Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, neue Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und ihnen wirksam begegnen zu können. Gleichzeitig müssen rechtsstaatliche Grenzen und eine effektive Kontrolle gewährleistet bleiben.