Rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung leben in Deutschland. Menschen mit körperlichen, Sinnes oder geistigen Beeinträchtigungen haben oftmals mit erschwerten Lebensumständen zu kämpfen. Trotz politischer Bemühungen, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, tragen ihre Angehörigen eine große Verantwortung. Ihre Belange sollten sich auch stets angemessen im geltenden Recht widerspiegeln – dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen. Deutschland hat sich dazu verpflichtet, allen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zur selbstbestimmten Teilhabe zu geben und deren Lebensbedingungen stetig zu verbessern.
Die Bundesregierung ist gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gewährleisten sollen, regelmäßig zu überprüfen und bestehende Missstände zu beheben. Dies schließt auch die finanzielle Stärkung und Entlastung von Menschen mit Behinderungen ein.
Deswegen fordern die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Antrag von der Bundesregierung, das im Neunten Sozialgesetzbuch festgeschriebene persönliche Budget für Menschen mit Behinderung zu stärken und die Gleichsetzung des persönlichen Budgets mit Sachleistungen zu erreichen. Zur Verbesserung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, sollen alle Pflege- und Betreuungsleistungen, die im Rahmen des persönlichen Budgets erbracht werden, umsatzsteuerfrei gestellt werden.
Unseren Antrag finden Sie hier zum Nachlesen.