Die Union verteidigt den Wert der Staatsbürgerschaft

10. Oktober 2024

Die Terroranschläge in Mannheim am 31. Mai und in Solingen am 23. August 2024 haben das Land erschüttert. Am 10. September 2024 stellte die Ampelkoalition ein sogenanntes „Sicherheitspaket“ öffentlichkeitswirksam vor. Inhalt waren Änderungen beim Waffenrecht sowie eine geringfügige Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamts, der Bundespolizei und des Verfassungsschutzes. Zudem wurden Anpassungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht angekündigt.

Um den Weg für ein schnelles parlamentarisches Verfahren freizumachen, hat die Union entgegen den üblichen Regeln der Parlamentspraxis zugestimmt, dieses „Sicherheitspaket“ bereits in der Haushaltswoche am 12. September 2024 in erster Lesung zu beraten. Diese erste Beratung liegt nun fast einen Monat zurück, doch die Ampel-Bundesregierung zeigt sich in dieser Plenarwoche handlungsunfähig. Gleichzeitig blockiert sie mit ihrer parlamentarischen Mehrheit die Befassung mit konstruktiven Ergänzungs- und Gegenvorschlägen, als fürchte sie die Debatte und die Konfrontation mit dem eigenen Scheitern.

Bereits in der vergangenen Sitzungswoche wurden mit dem Antrag „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen“ wichtige ergänzende Forderungen vorgebracht. Es wird die schnelle Umsetzung eines echten und umfassenden Sicherheitspakets gefordert, das effektive Maßnahmen wie die Speicherung von IP-Adressen und den Einsatz von Gesichtserkennung beinhaltet.

In dieser Sitzungswoche wird daher ein weiterer Antrag zur Migrationspolitik in das Plenum des Deutschen Bundestags eingebracht: „Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz in Deutschland“. Darin wird auf die kürzlich von der Ampelkoalition massiv verkürzten Fristen für die Einbürgerung eingegangen. Der humanitäre Schutz von Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland wird grundsätzlich nur vorübergehend gewährt. Der Aufenthaltszweck des humanitären Schutzes ist zeitlich begrenzt. Aufgrund der Rechtsänderungen durch die Ampel-Regierung ist es nun jedoch möglich, dass Schutzsuchende bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Dies stellt einen Widerspruch zum Ziel dar, humanitäre Aufenthaltsrechte auf einen vorübergehenden Zeitraum zu beschränken. Ein solches Einbürgerungsrecht wirkt zudem als weiterer Pull-Faktor, insbesondere in einer Zeit, in der EU-weit bereits jeder dritte Asylantrag in Deutschland gestellt wird. Daher wird gefordert, dass vorübergehender humanitärer Aufenthalt nicht unmittelbar zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft führen kann und die Dauer des vorübergehenden Schutzes in Deutschland nicht auf die Einbürgerungsfrist angerechnet werden soll.

Hier finden Sie den Antrag der vergangenen Sitzungswoche „Ein umfassendes Sicherheitspaket jetzt beschließen – Was beim Sicherheitspaket der Union fehlt“.

Hier finden Sie den Antrag dieser Woche „Kein Erwerb der Staatsbürgerschaft bei nur vorübergehendem Schutz in Deutschland“.