Doppelte Staatsbürgerschaft und Rückführungsverbesserungsgesetz

30. November 2023

In dieser Sitzungswoche stand erneut das Thema Migration im Fokus. Im Plenum hat die Bundesregierung am Donnerstag zwei Gesetzentwürfe in erster Lesung eingebracht und damit das parlamentarische Verfahren gestartet:

Das sog. Rückführungsverbesserungsgesetz und zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Für die Union kommt das Rückführungsverbesserungsgesetz zu spät.

Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz sagte dazu: „Das Rückführungsverbesserungsgesetz ist überfällig. Im Mai wurde auf dem Flüchtlingsgipfel des Bundeskanzlers beschlossen, Abschiebungen zu erleichtern. Es ist ein Armutszeugnis für diese Regierung, dass sie in der aktuellen Migrationskrise mehr als sechs Monate gebraucht hat, um einen Entwurf in den Bundestag einzubringen. Viele Regelungen des Gesetzes liegen dabei schon seit Monaten, teils seit Jahren auf dem Tisch. Sie könnten längst Gesetz sein, wurden in der Vergangenheit aber von der SPD blockiert. Das erweist sich in der aktuellen Lage nun als Fehler.“

Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in der Form, wie es die Ampel plant, lehnt die Union klar ab.

Für Andrea Lindholz ist klar: „Die Ampel hat jeglichen Bezug zur Realität verloren. Mitten in der Migrationskrise senkt sie die Voraussetzungen für den deutschen Pass und setzt damit zusätzliche Anreize für illegale Zuwanderung nach Deutschland. Das macht fassungslos. Die Union lehnt den Gesetzentwurf klar ab.Die verkürzten Einbürgerungsfristen werden dazu führen, dass vermehrt Ausländer eingebürgert werden, die sich noch nicht voll in unserem Land integriert haben. Das ist gerade jetzt, wo die Fliehkräfte in unserer Gesellschaft deutlich zunehmen, nicht richtig. Die Einbürgerung muss am Ende des Integrationsprozesses stehen. Integration braucht Zeit und ist mehr als Arbeit und Sprache. In europäischen Ländern mit einer vermeintlich fortschrittlichen Einwanderungspolitik in früheren Jahren sind heute gravierende Integrationsprobleme deutlich erkennbar. Die Ampel will das offenbar nicht wahrhaben.

Auch die generelle Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft ist ein Fehler. Gerade in einer Zeit, in der unsere freiheitlich-demokratischen Werte weltweit immer stärker unter Druck geraten, sollte mit der Einbürgerung die klare Hinwendung zu unserem Staat verbunden sein. Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit hemmt aber diese Hinwendung zu unseren Werten. Und sie fördert die Einflussnahme ausländischer Staaten auf die Geschehnisse in unserem Land. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration warnt ausdrücklich vor dem zunehmenden Import ausländischer Konflikte durch den Doppelpass.

Das bisherige Staatsangehörigkeitsrecht ist viel besser, als es die Ampel macht: Die Dauer der Einbürgerungsfristen liegt im europäischen Mittelfeld. Schon heute ist der Doppelpass möglich: Erstens bei Europäern, weil sie unsere Werte teilen, zweitens bei Flüchtlingen, weil ihnen der Kontakt zum Verfolgerstaat nicht zumutbar ist und drittens bei Menschen, deren Herkunftsland sie nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlässt. Mit ihrem Gesetzentwurf verlässt die Ampel diesen Weg der Mitte und begibt sich aus ideologischen Gründen auf einen für unsere Gesellschaft auf Dauer gefährlichen Pfad.“

Mit ihrem ersten Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit erleichtern und einen Anreiz zur schnellen Integration schaffen. Vorgesehen ist, bei Einbürgerungen künftig Mehrstaatigkeit generell zu akzeptieren. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren.