Einbürgerung Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses nicht der Anfang

01. Dezember 2022

Die Bundesregierung plant eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und will dabei insbesondere die Voraussetzungen für die Einbürgerung – also den Erhalt des deutsches Passes – absenken. Die bisherige Staatsangehörigkeit soll bei der Einbürgerung stets beibehalten werden können. Der Doppelpass wird zukünftig also der Regelfall. Darüber hinaus werden die Fristen für die Einbürgerung verkürzt: Ein rechtmäßiger Aufenthalt im Inland von zukünftig nur fünf Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen sogar nur drei Jahren, soll genügen. Bisher beträgt die Frist in der Regel acht Jahre.

Die Entscheidung für oder gegen die deutsche Staatangehörigkeit nach Volljährigkeit (sog. Optionspflicht) für in Deutschland geborene Kinder mit doppelter Staatangehörigkeit soll entfallen. Diese Kinder können ihre doppelte Staatsangehörigkeit also immer behalten. Im Inland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen die deutsche Staatsangehörigkeit zukünftig automatisch durch Geburt erwerben, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (bislang acht Jahre). Darüber hinaus macht die Ampel weitere Abstriche bei den Integrationsanforderungen: Bei Personen über 67. Jahre wird das Erfordernis der Sprachkenntnisse abgesenkt, die Fähigkeit zur „mündlichen Verständigung“ soll zukünftig ausreichen. Auch das Kriterium der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in § 8 StAG soll aufgehoben und durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt werden.

Für die CDU/CSU ist wichtig: Die Einbürgerung steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses – und nicht am Anfang. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind grundlegende Rechte in unserem demokratischen Gemeinwesen verbunden. Die Staatsangehörigkeit ist zudem das stärkste Aufenthaltsrecht. Unsere Staatsangehörigkeit kann grundsätzlich nicht wieder entzogen werden. Deshalb ist es richtig, bei der Einbürgerung mit Augenmaß vorzugehen. Der Wert unserer Staatsangehörigkeit darf nicht verwässert werden.

Nach aktuellem Recht erhalten Ausländer regelmäßig nach acht Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen (z.B. gute Sprachkenntnisse, besonders gute schulische oder berufliche Leistungen, bürgerschaftliches Engagement) nach sechs Jahren den deutschen Pass. Mit den Plänen der Ampel hingegen wird der deutsche Pass ein Stück weit entwertet: Wenn der Pass demnächst auch ohne besondere Integrationsanforderungen schon nach 5 Jahren zu erhalten ist, sinkt der Anreiz, über den Pass hinaus auch Teil der Gesellschaft zu werden.

Andrea Lindholz hat als stellvertretende Fraktionsvorsitzende zu diesem Thema klargemacht: „Mir ist zunächst folgendes wichtig: Wir von der Union freuen uns grundsätzlich über jeden, der seit längerer Zeit in unserem Land lebt, sich erfolgreich integriert, hier eine Heimat gefunden hat und dann auch Deutscher werden möchte. Ich bin aber der Überzeugung, dass jemand, der Staatsbürger unseres Landes werden will, in der Regel seine alte Staatsbürgerschaft abgeben sollte. Nur in begründeten Fällen sollte es davon Ausnahmen geben. So etwa für Staatsangehörige aus EU-Ländern, weil wir mit ihnen eine gemeinsame Werteordnung teilen.“

Die ganze Rede können Sie hier als Video ansehen. Andrea Lindholz hat zum Thema auch in der Phoenix-Runde diskutiert. Die Sendung können Sie hier ansehen.