Die Auswirkungen des Klimawandels werden auch in Deutschland spürbar. Aktuell reihen sich die Hochwasser und Überschwemmungen in Süddeutschland in eine Reihe von Naturkatastrophen der letzten Jahre. Insbesondere Starkregenereignisse werden dabei immer häufiger zur Herausforderung. Die verheerenden Auswirkungen und einhergehenden Schäden werden für viele Eigentümerinnen und Eigentümer schnell zur existenziellen Bedrohung, die Kosten können schnell in die Hunderttausende Euro gehen. Grund dafür: Einfache Wohngebäudeversicherungen versichern nicht vor Überschwemmungen und Starkregen, dafür braucht es nämlich eine Elementarschadenversicherung. Diese kann in der Regel gegen eine Zusatzprämie in Anspruch genommen werden. Momentan ist es so, dass lediglich etwa 50 Prozent der circa 8.5 Mio. Wohngebäudeversicherungen in Deutschland über eine Elementarschadenabsicherung verfügen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in einem Antrag eine gesetzliche Regelung, um den privaten Versicherungsschutz für Elementarschäden auszuweiten. Im Neugeschäft soll die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten werden. Dies kann im Rahmen einer informierten Entscheidung und Belehrung über die Konsequenzen auch abgewählt werden (sogenanntes Opt-Out). Im Bestandsgeschäft – also dort, wo
bereits Versicherungspolicen vorhanden sind – sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Auch diese Erweiterung kann innerhalb einer gewissen Frist abgewählt werden.
Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass jeder Haus- oder Wohnungseigentümer die Möglichkeit zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung erhält und über die Risiken des Verzichts informiert ist. Bei zukünftigen Großschadensereignissen sollen dann keine staatlichen „Fluthilfen“ mehr erforderlich sein. Die Union vereint so Prävention und Klimaanpassung.
Den Antrag finden Sie hier.