Elektronische Fußfessel schützt Opfer: Neues Gewaltschutzgesetz gibt Sicherheit zurück

07. Mai 2026

Häusliche Gewalt ist eine Tragödie, die oft im Verborgenen stattfindet. Opfer leben in Angst – manchmal trotz Annäherungsverbote, die schwer zu kontrollieren sind. Das soll sich ändern. In dieser Sitzungswoche hat der Bundestag das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ beraten – ein Meilenstein für den Schutz von Gewaltopfern.

Das Kernstück ist die elektronische Fußfessel für Täter häuslicher Gewalt. Sie wird zum zentralen Instrument des präventiven Opferschutzes. Während früher Annäherungsverbote oft nur auf dem Papier standen, können Verstöße nun frühzeitig erkannt und unterbunden werden. Die Technik erlaubt es, dass Täter nicht in die Nähe ihrer Opfer kommen – rund um die Uhr, vollkommen zuverlässig.

Das ist ein fundamentaler Perspektivwechsel: Die Verantwortung liegt künftig bei den Tätern, nicht bei den Opfern. Betroffene müssen nicht mehr ständig schauen, ob der Täter kommt – die elektronische Überwachung macht das für sie. Dadurch gewinnen sie zurück, was Gewalt ihnen genommen hat: Sicherheit und Kontrolle über das eigene Leben.

Das Gesetz verbindet dabei moderne Technologie mit rechtsstaatlichen Garantien. Es schafft einen klaren rechtlichen Rahmen und verhindert Missbrauch durch strikte Regeln. Gleichzeitig sieht das Gesetz auch Täterarbeit vor – also Programme, die Gewalttätern helfen, ihr Verhalten zu ändern. Das ist klug: Prävention durch Überwachung und Rehabilitation durch Arbeit an sich selbst.

Das ist mehr als ein Gesetz – es ist ein Versprechen an alle, die unter häuslicher Gewalt leiden: Ihr Schutz ist uns ernst. Der Staat wendet moderne Mittel ein, um Ihnen Ihr Recht auf Sicherheit zu garantieren.