Energiesteuer gesenkt – Entlastung an der Zapfsäule um bis zu 17 Cent

23. April 2026

Der Bundestag hat in dieser Sitzungswoche das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes abschließend in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft kurzfristig und spürbar entlastet. Die anhaltend angespannte Lage rund um die Straße von Hormus und deren Auswirkungen auf die Rohstoffpreise machten schnelles Handeln erforderlich.

Befristete Senkung für zwei Monate

Die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin sowie deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente wie HVO 100 werden befristet für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich eine Entlastung von rund 17 Cent je Liter. Insgesamt werden Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft dadurch um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet.

Die Maßnahme wirkt schnell und unbürokratisch. Pendler, Familien, Handwerk und Logistikbranche profitieren unmittelbar. Der Bundesrat hat sich ebenfalls am Freitag mit dem Thema befasst, sodass die Entlastung zeitnah wirksam wird.

Verschärftes Kartellrecht schafft Transparenz

Bereits zuvor hat die Koalition das Kartellrecht verschärft, unter anderem mit der Beweislastumkehr. Dadurch kann das Bundeskartellamt die Preise an der Zapfsäule und die Gewinne der Mineralölunternehmen besser untersuchen. Mit dem sogenannten „österreichischen Modell“ – nur noch einmalige Preiserhöhung pro Tag an Tankstellen – wurde zudem die Voraussetzung für mehr Markttransparenz geschaffen.

Die Koalition setzt damit ein klares Signal: Wir stehen an der Seite der Bürgerinnen und Bürger und entlasten dort, wo die Belastung infolge der außenpolitischen Krise besonders spürbar ist.