Energiesteuer senken: Entlastung bei Spritpreisen auf den Weg gebracht

16. April 2026

Die hohen Energiepreise infolge der angespannten Lage im Nahen und Mittleren Osten belasten Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft seit einigen Wochen sehr. Besonders an der Zapfsäule wurde dies deutlich spürbar. Deshalb hat der Bundestag in dieser Sitzungswoche weitere Maßnahmen beraten, um kurzfristig Entlastung zu schaffen.

In erster Lesung hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur temporären Absenkung der Energiesteuer beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Der Entwurf sieht vor, die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet zu senken, um die Preisentwicklung unmittelbar abzufedern.

Konkret soll die Steuer auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter reduziert werden. Einschließlich der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus eine Entlastung von rund 17 Cent pro Liter. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen – insbesondere im Handwerk, bei Pendlern und im Transportgewerbe – bedeutet das spürbare finanzielle Entlastung im Alltag.

Ziel der Maßnahme ist es, die Folgen des aktuellen Preisschocks zumindest teilweise auszugleichen. Da die Energiesteuer als indirekte Steuer in der Regel an die Kunden weitergegeben wird, soll die Senkung direkt an der Tankstelle ankommen. Zuvor wurden bereits Maßnahmen wie eine Verschärfung des Kartellrechts auf den Weg gebracht, um mehr Transparenz zu schaffen und sicherzustellen, dass Preisvorteile tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen.

Klar ist aber auch: Diese Maßnahme kann die Belastungen nicht vollständig ausgleichen. Sie ist als gezielte und befristete Unterstützung gedacht, um insbesondere Pendlerinnen und Pendler sowie die Wirtschaft in einer angespannten Lage zu entlasten. In der nächsten Woche wird der Gesetzentwurf final beraten und an den Bundesrat weitergeleitet.