Erste Beratung des Bürgergeldgesetzes

13. Oktober 2022

Mit der Einführung des „Bürgergeldes“ plant die Ampelkoalition eine umfassende Reform des Bürgergeldes. Der Gesetzentwurf dazu wurde in dieser Woche erstmals im Bundestag beraten. Das Gesetz sieht u.a. vor, die Regelsätze über die Inflationsanpassung hinaus anzuheben, zudem wird eine sechsmonatige sanktionsfreie Karenzzeit eingeführt und das anrechnungsfreie Schonvermögen erhöht.

Für die Union ist klar:  Das Bürgergeldgesetz steht für verwalten, nicht für aktivieren. Es setzt die falschen Schwerpunkte.  Das SGB II und das mit ihm eingeführte Prinzip des Förderns und Forderns haben sich hingegen bewährt. Nach 17 Jahren praktischer Erfahrung mit dem SGB II wollen wir die Hilfen für Arbeitslose in der Grundsicherung optimieren. Unser Fokus liegt auf dem Fördern von Menschen und der Vermittlung in Arbeit. Denn nur mit der Aufnahme einer dauerhaften Erwerbstätigkeit kann Hilfebedürftigkeit dauerhaft und nachhaltig beendet werden.

Das wurde auch in der Debatte deutlich. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der  Unionsfraktion kritisierte: „Das Bürgergeld sorgt dafür, dass Nichtarbeit deutlich attraktiver wird. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Arbeitslosen und den Steuerzahlern, die mit ihren Beiträgen das Solidarsystem finanzieren. Das bewegt sich in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Die Ampel will mit dem Bürgergeld das Schonvermögen für Langzeitarbeitslose sowie die Regelsätze erhöhen und in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs eine sogenannte „Vertrauenszeit“ einführen, in der es faktisch keine Sanktionen und keinen Vermittlungsdruck geben wird. Es ist bei rund 2 Millionen offenen Stellen absurd, wenn Nichtarbeit immer attraktiver gemacht wird anstatt alles daran zu setzen, die Leute wieder in Arbeit zu bringen. Ohne Not wird der bewährte Grundsatz von Fördern und Fordern geschwächt. Die SPD verabschiedet sich mit diesem Entwurf endgültig von ihren Wurzeln als angebliche Arbeiterpartei.“  

Die Union hält an Ihrem Grundsatz des Forderns und Förderns fest: „Unser Ansatz war und ist es, die Menschen schnell wieder in Arbeit zu vermitteln und diese vorrangig im Betrieb weiter zu qualifizieren. Damit waren wir in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich. Unter der unionsgeführten Bundesregierung haben wir die Arbeitslosigkeit seit 2005 halbiert. Die Erfahrung zeigt: Je schneller die Vermittlung erfolgt, desto einfacher ist es, die Leute wieder in Arbeit zu bringen,“ so Stephan Stracke.