Forderungen nach einem Gottesstaat haben auf deutschen Straßen nichts verloren

16. Mai 2024

Nachdem es Ende April bereits eine Demonstration mit etwa 1.000 Teilnehmern unter dem Motto „Das Kalifat ist die Lösung“ in Hamburg gab, kamen am vergangenen Wochenende erneut 2.000 Personen zu Kundgebungen zusammen.  Die Teilnehmer skandierten Forderungen nach einem islamischen Gottesstaat und der Einführung der Scharia, und das auf deutschen Straßen. Die Unionsfraktion ist sich einig: Diese extremistischen Gruppierungen und ihre Anhänger sind eine Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Forderung nach einer Errichtung eines islamistischen Terrorsystems in manchen Ländern, wie z.B. Österreich, eine Straftat.

Weder die von der SPD geführte Landesregierung in Hamburg noch die ebenfalls SPD geführte Bundesregierung ergreifen wirksame Maßnahmen gegen diese Umtriebe auf deutschen Straßen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine entschlossenere Verteidigung unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Werte ein und hat einen Antrag ins Plenum des Bundestages eingebracht. Die Union setzt damit auf den Grundsatz Taten statt Worte. Zukünftig soll es strafbar sein, öffentlich die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Errichtung eines Gottesstaates zu fordern. Unterstützer solcher extremistischen Positionen, die über die doppelte Staatsangehörigkeit verfügen, sollen die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. 

Derzeit befinden sich in Deutschland etwa 27.480 Personen auf, die von den Sicherheitsbehörden dem Islamismus zugeordnet werden. Ganzen 1.680 Personen davon wird ein islamistisch-terroristisches Personenpotential zugerechnet. Obwohl 820 dieser Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, kam es im letzten Jahr zu lediglich acht Abschiebungen von islamistischen Gefährdern in ihre Heimatländer. Bundeskanzler Scholz, der angekündigt hat, endlich im großen Stil abzuschieben, hat sein Versprechen nicht gehalten. Nicht einmal Personen, von denen eine akute Gefahr ausgeht, müssen mit einer Abschiebung rechnen.

Den kompletten Antrag finden Sie hier.