Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag ein neues Weingesetz – das sogenannten 11. Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – beschlossen. Nach dem neuen Gesetz ist die Verlängerung der noch stärkeren Begrenzung bei den Neuanpflanzungsrechten auf 0,3 Prozent geplant. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag erachtet die Neuausweisung von Rebflächen als sinnvolle Regelung für die Zukunft, wünscht sich jedoch eine langfristigere Regelung für die Zukunft.
Die Debatte im Plenum nutzen die Unionspolitiker aus dem Fachbereich Landwirtschaft vor allen Dingen dafür, die Bundesregierung aufzufordern sich entschieden gegen aktuelle Planungen der europäischen Kommission zu stellen. Ein Entwurf einer neuen europäischen Verordnung – der Entwurf der Verordnung „Sustainable Use Regulation“ (SUR) – soll den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln drastisch reduzieren. Im Verordnungsentwurf ist die Rede von einem pauschalen Reduktionsziel von 50 Prozent bis zum Jahr 2030. Mit großer Sorge nimmt die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag die Äußerungen der zuständigen Berichterstatterin im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, Frau MdEP Sarah Wiener, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln langfristig weitgehend verbieten möchte. Daneben plant die EU-Kommission ein Totalverbot in bestimmten Bereichen – darunter Umweltschutzgebiete. Ein solches Totalverbot könnte in Deutschland bis zu ein Drittel der Flächen des Deutschen Weinbaus betreffen. Da insbesondere in diesen Gebieten die Pilzanfälligkeit besonders hoch ist wäre nach der neuen Verordnung mit einem Totalverlust für die Winzerbetriebe in diesen Bereichen zu rechnen. Dies bereitet der CDU/CSU-Fraktion große Sorge. „ Es kann nicht sein, dass wir künftig den deutschen Winzerinnen und Winzern ihre Existenzgrundlage entziehen mit so weitreichenden Verboten wie Sie auf EU-Ebene aktuell plant. Das alles muss am Ende noch wirtschaftlich tragfähig sein für unsere Winzerinnen und Winzer“. Hier forderte die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, sich gegen den geplanten EU-Entwurf und an die Seite der deutschen Winzerinnen und Winzer zu stellen. Bereits jetzt leisten die deutschen Winzerinnen und Winzer einen wichtigen Beitrag zur Pflege der heimischen Kulturlandschaft. Sie fördern durch den nachhaltigen Weinbau darüber hinaus die Biodiversität vor Ort.
Den Antrag der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag können Sie hier nachlesen.