Die Frühstartrente soll Kindern und Jugendlichen einen frühen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen. Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Sitzungswoche in 1. Lesung beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Kern des Vorhabens ist eine staatliche Förderung von zehn Euro monatlich für Kinder ab dem sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Das Geld soll in einem individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot angelegt werden. Vorgesehen ist, dass der erste Förderjahrgang rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt wird.
Eltern können das Depot bei einem Anbieter eröffnen und freiwillig eigene Beiträge einzahlen. Mit der Volljährigkeit soll das Depot in eine reguläre private Altersvorsorge überführt und weiter bespart werden können. Wenn Eltern kein individuelles Depot eröffnen, ist nach den Plänen der Bundesregierung eine Auffanglösung vorgesehen, damit die Förderung grundsätzlich allen anspruchsberechtigten Kindern zugutekommen kann.
Neben dem Aufbau zusätzlicher Altersvorsorge geht es auch um Finanzbildung und einen frühen Umgang mit langfristigem Vermögensaufbau. Durch den langen Anlagezeitraum können auch kleinere regelmäßige Beträge über viele Jahre investiert werden.
Die Frühstartrente ist damit ein Baustein der geplanten Weiterentwicklung der Altersvorsorge. Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen weiter beraten.