Ganztagsausbau: Fristverlängerung für Investitionsprogramm auf den Weg gebracht

22. Mai 2025

In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau beraten. Hintergrund ist der stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4.

Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt, dessen Mittel aber vielfach nicht rechtzeitig innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen abgerufen worden sind. Die Gründe dafür unter anderem Planungsunsicherheiten, Fachkräftemangel und erst in 2024 in Kraft getretene Landesprogrammen. Nun sollen die Fristen für förderfähige Maßnahmen um zwei Jahre verlängert werden. Ziel ist es, Investitionen verlässlich umzusetzen und Kommunen Planungssicherheit zu geben.

Konkret sollen Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen und bis Mitte 2030 abgerechnet werden können. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.