Gebäudeenergiegesetz: Verkorkstes Verfahren und viele offene Fragen

15. Juni 2023

Der Deutsche Bundestag hat diese Woche in erster Lesung einen neuen, noch unvollständigen Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetz beraten. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck war dazu am vergangenen Mittwoch im Parlament und stellte die aus seinem Ministerium stammenden „Leitplanken“ im Plenum vor, die in der kommenden Sitzungswoche um einen ausformulierten Gesetzestext ergänzt werden sollen. Der neue, noch unvollständige Entwurf sieht unter anderem vor, dass in Deutschland eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung eingeführt werden soll, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein wird. Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben die Ampelfraktionen bis spätestens 2028 an. Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliege, so die aktuellen „Leitplanken“, greife beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht. Ab dem 1.1.2024 dürften demnach noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar seien.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weist der nachgebesserte Entwurf ebenso viele Unklarheiten auf wie der bisherige Entwurf, und das, nachdem seit vielen Wochen über den ersten Kabinettsentwurf zum geplanten Heizungsgesetz intensiv gestritten worden ist. Die Unionsfraktion monierte im Plenum, dass es zahlreiche ungeklärten Fragen in den „Leitplanken“ gäbe. Dazu zählen aus Sicht der Union folgende Punkte: Müssen Bürgerinnen und Bürger 2028 neu eingebaute Gasheizung wieder ausbauen, sobald eine kommunale Wärmeplanung da ist? Wird es vor Einbau einer Gasheizung eine verpflichtende Beratung geben oder soll es lediglich ein Beratungsangebot geben?  Wird es eine Förderung geben, und wenn ja, für wen, welche Art der Förderung und in welcher Höhe?

Für die Union ist klar: Es kann nicht sein, dass sich mitten in einer deutschlandweiten Energiekrise und Inflation die Ampelfraktionen über ein Gesetz nun schon seit Wochen streiten, das in der Bevölkerung ohnehin keine Akzeptanz hat und das für die Bürgerinnen und Bürger schlichtweg nicht bezahlbar ist. Daneben kritisierte die Unionsfraktion, dass das bisherige parlamentarische Verfahren rund um das Heizungs-Gesetz eine Zumutung sei. Unklar sei bislang immer noch, wann in Ergänzung zu den „Leitplanken“ ein Gesetzestext vorgelegt werde, ebenso wie, was in diesem schließlich stehen werde. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jens Spahn kritisierte das Vorgehen der Ampel scharf und sprach in diesem Zusammenhang von einem verkorksten Verfahren.