Gefährlicher Blindflug bei der Krankenhausreform

17. Oktober 2024

Diese Woche hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Diese Krankenhausreform ist ein gefährlicher Blindflug. Kein Abgeordneter, der in dieser Woche für dieses Gesetz gestimmt hat, kann konkret sagen, wie sich die Reform auf die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis auswirken wird.

Die Reform der Ampel wurde phasenweise komplett an den Bundesländern und den Kommunen vorbei konzipiert, obwohl die Länder laut Grundgesetz für die Krankenhausplanung zuständig sind. Auch die gut 1.800 Kliniken als Hauptbetroffene hat die Ampel beharrlich ignoriert. Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Ampel in den entscheidenden Tagen der Beratungen wichtige Informationen zur Auswirkungsanalyse sogar absichtlich vorenthalten. Einem solchen Umgang im Parlament und mit den Ländern können die Abgeordneten der Union nicht zustimmen. Eine nachhaltige Reform kann nur durch gemeinsames und überlegtes Handeln gelingen.

Eine zukünftige Krankenhausstruktur muss die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern, statt sie zu gefährden. Die Krankenhausreform von Minister Lauterbach ist unausgereift und greift weit in Länderkompetenzen ein. Ohne eine geeignete Übergangsfinanzierung wird sie zu einem kalten Strukturwandel und damit zu einem Krankenhaussterben führen.

Die Kritik an dem Reformgesetz von Bundesminister Lauterbach bringen die Abgeordneten der Union in ihrem Antrag „Vorschaltgesetz jetzt beschließen und kalte Strukturbereinigung in der deutschen Krankenhauslandschaft verhindern“ und in ihrem Entschließungsantrag vor.

Die Anträge finden Sie hier zum Nachlesen.

Den Entschließungsantrag finden Sie hier.