Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus hat im Interview mit bundestag.de auf das vergangene Jahr zurückgeblickt und einen Ausblick auf 2022 gegeben. Das Ringen um die richtigen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie stellte nach Auffassung von Ralph Brinkhaus den größten Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit der Unionsfraktion im Jahr 2021 dar.
Brinkhaus bezeichnete konkret „das Verlängern der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite im März, Juni und August 2021“ als prägende Beschlüsse des Bundestags im zu Ende gehenden Jahr. Zugleich betonte der Fraktionschef, dass man den neuen Regierungsfraktionen trotz der Erschütterungen der Corona-Pandemie „ein gut bestelltes Feld übergeben“ habe.
Besondere Herausforderungen im Jahr 2022 sieht der Fraktionsvorsitzende neben der Pandemiebekämpfung im Bereich der Gesellschaftspolitik: „Wir leben in einer Zeit der Brüche und des Wandels. Ganz wichtig wird es sein, diesen Wandel so zu gestalten, dass die Gesellschaft zusammenbleibt und nicht auseinanderdriftet.“
Ein weiteres wichtiges Thema sei für den Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Thema Nachhaltigkeit. Für Ralph Brinkhaus reiche dieses Feld jedoch weit über die Klimapolitik hinaus. So sei etwa finanzielle Nachhaltigkeit „ein essentieller Baustein der Generationengerechtigkeit“.
Die beiden Themen haben, neben der Diskussion um die Impfpflicht auch die erste Sitzungswoche im neuen Jahr geprägt. Im Kampf gegen den Klimawandel hat Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus „mehr Geschwindigkeit“ beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gefordert und der Regierung die konstruktive Mitarbeit der CDU/CSU-Fraktion angeboten. Um die Energiewende voranzutreiben sei eine Planungsbeschleunigung beim Bau von Energieleitungen oder Bahntrassen unerlässlich, sagte Brinkhaus. Auch Klimavereinbarungen mit der Industrie bezeichnete der Fraktionsvorsitzende als erforderlich, damit beim Umstieg auf erneuerbare Energien Investitionssicherheit herrsche. Darüber hinaus forderte er eine Steigerung der Energieeffizienz und schonenden Umgang mit Ressourcen.
Äußerst kritisch bewertete Brinkhaus den Nachtragshaushalt, den die Regierung eingebracht hat. Er halte es für verfassungswidrig, dass die Ampel-Koalition Kreditermächtigungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, für andere Zwecke umwidmen wolle, sagte er. Die meisten Gutachter hätten diese Auffassung in einer parlamentarischen Anhörung geteilt. Deshalb behalte die Unionsfraktion es sich vor, das Verfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen.