Am Donnerstag hat der Bundestag auf Drängen der Unionsfraktion zum Thema Kinderehen diskutiert. CDU/CSU fordern in einem Antrag die Bundesregierung zum Handeln auf. Das heißt: klare und effektive Regelungen, um das Wohlergehen der betroffenen Kinder zu schützen und gravierende Nachteile beim Schutz von Minderjährigen zu verhindern. Das Verbot von Kinderehen muss auch nach dem 30. Juni 2024 gewährleistet sein. Denn durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts droht die von der Union eingeführte Regelung auszulaufen. Ergänzend fordert die Union ausreichende Beratungsmöglichkeiten für Betroffene bei Erreichen der Volljährigkeit, die Einführung von Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch bei der Bestätigung unwirksamer Ehen nach Volljährigkeit sowie bessere behördenübergreifender Zusammenarbeit. Darüber hinaus müssen nach Ansicht der Union Schutzregelungen eingeführt werden, damit unwirksame Ehen nicht informell weitergeführt werden können.
Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, ist klar: „Die Ampel-Fraktionen nehmen es offenbar hin, dass ab Juli in Deutschland Kinderehen anerkannt werden können. Das ist absolut verantwortungslos. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Kinderehen nicht in Abrede gestellt. Es hat vielmehr betont, dass der Gesetzgeber grundsätzlich befugt ist, die inländische Wirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig zu machen. An diesem Grundsatz muss und darf nicht gerüttelt werden. Es ist eine Farce, dass im Einzelfall geprüft werden soll, ob ein 14-jähriges Mädchen aus freien Stücken geheiratet hat! Die Rechte der Frauen und der Kinder geraten in der Ampelregierung zusehends unter die Räder. Es sind fast immer Mädchen, die aufgrund familiären Drucks in ausweglose Abhängigkeitsverhältnisse geraten – und die Dunkelziffer ist hoch. Alle Ampel-Parteien sind für ein solches Desaster mitverantwortlich. Gerade von der Bundesfamilienministerin und der Bundesinnenministerin würde ich erwarten, dass sie sich stark machen für die Rechte von Frauen und Kindern.“
Die Unionsfraktion hatte im Jahr 2017 ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen verabschiedet. Darin wurden sogenannte „Frühehen“, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen mindestens eine Person unter 16 Jahre alt war, in Deutschland für unwirksam erklärt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in seinem Urteil grundsätzlich das Verbot solcher Ehen. Allerdings betont das Gericht im Urteil die Notwendigkeit, die Folgen unwirksamer Ehen zu regeln. Dies betrifft insbesondere Unterhaltsansprüche für die betroffenen Minderjährigen und die Möglichkeit, eine unwirksame Ehe mit Eintritt der Volljährigkeit – unter bestimmten Schutzmaßnahmen – zu bestätigen. Wenn der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 keine Neuregelung trifft, tritt die Regelung insgesamt außer Kraft, mit dem Ergebnis, dass im Ausland geschlossene Ehen mit unter 16-Jährigen wirksam werden.
Den Antrag der Union im Wortlaut finden Sie hier.