Der Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abschließend beraten und beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Beitragssätze ab 2027 dauerhaft zu stabilisieren und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.
Ausgangspunkt der Reform waren die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit. Im Mittelpunkt steht künftig eine stärker einnahmeorientierte Ausgabenpolitik. Vergütungssteigerungen sollen sich stärker an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientieren, während Leistungen ohne nachgewiesenen zusätzlichen Nutzen überprüft und kostenintensive Sonderregelungen zurückgeführt werden sollen.
Im parlamentarischen Verfahren wurden wichtige Verbesserungen erreicht. So wird der Bund die Gesundheitsversorgung von Empfängerinnen und Empfängern der Grundsicherung künftig deutlich stärker finanzieren. Außerdem fällt die Kürzung des Bundeszuschusses geringer aus als ursprünglich vorgesehen. Familien mit jüngeren Kindern werden zudem beim geplanten Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten entlastet.
Die Reform stellt einen ersten wichtigen Baustein für die umfassende Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Ziel bleibt es, eine hochwertige medizinische Versorgung dauerhaft bezahlbar zu halten und Beitragssteigerungen für Versicherte und Arbeitgeber zu begrenzen.