Gewalt gegen Frauen bekämpfen: Mehr Schutz vor analoger und digitaler Gewalt

26. März 2026

Gewalt gegen Frauen und Mädchen bleibt eine der drängendsten Herausforderungen – in der eigenen Wohnung ebenso wie im Netz. In dieser Sitzungswoche hat sich der Deutsche Bundestag in einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Jegliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen – Staatliche Aufgabe und gesellschaftliche Verantwortung“ befasst. Fraktionsübergreifend wurde deutlich: Schutz, Prävention und wirksame Strafverfolgung müssen weiter gestärkt werden.

Ein Schwerpunkt der Debatte lag auf der wachsenden digitalen Gewalt – von Bedrohungen und gezielter Einschüchterung bis hin zu entwürdigenden Bild- und Videomanipulationen. Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig machte klar, dass der digitale Raum nicht zum rechtsfreien Raum werden darf. Ein digitales Gewaltschutzgesetz liegt nach ihren Angaben bereits fertig vor und soll demnächst in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Wichtig ist dabei auch: Plattformbetreiber sollen stärker in die Verantwortung genommen werden, damit digitale Gewalt nicht „funktioniert“, weil sie sich über Reichweite und Aufmerksamkeit rechnet.

Bundesfamilienministerin Karin Prien unterstrich, dass Gewalt in der analogen und digitalen Welt zwei Seiten derselben Medaille sind. Neben einem zeitgemäßen Rechtsrahmen braucht es aus ihrer Sicht auch ein Umfeld, in dem Betroffene den Mut haben, Taten anzuzeigen – und Institutionen, die sie dabei verlässlich unterstützen. Mehrfach wurde in der Debatte zudem betont, dass die Speicherung von IP-Adressen ein wichtiger Baustein sein kann, um Täter im digitalen Raum besser identifizieren und verfolgen zu können.

Neben dem Blick nach vorn ging es auch um konkrete Unterstützung im Strafverfahren: Die Bundesjustizministerin verwies auf den vom Kabinett beschlossenen Entwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung. Ziel ist, dass Betroffene – insbesondere nach schweren Gewalt- und Sexualstraftaten – im Verfahren leichter professionelle Unterstützung erhalten können. Damit wird der Rechtsstaat nicht nur konsequent, sondern auch schützender und sensibler gegenüber denjenigen, die Gewalt erlebt haben.

Klar ist: Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache und kein Randthema. Sie zu verhindern und zu verfolgen, ist staatliche Pflicht – und zugleich eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Entscheidend ist, dass Schutzangebote erreichbar sind, Strafverfolgung funktioniert und digitale Räume nicht länger Täter begünstigen.