Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen

05. Dezember 2024

In dieser Woche wurde im Bundestag der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen“ beraten. Hintergrund sind alarmierende Zahlen zu häuslicher Gewalt: Jede vierte Frau in Deutschland erlebt im Laufe ihres Lebens Partnerschaftsgewalt, und alle 48 Stunden wird eine Frau von ihrem Partner getötet. Besonders besorgniserregend ist, dass für viele Frauen ihr eigenes Zuhause der gefährlichste Ort ist.

Die CDU/CSU fordert einen umfassenden dritten nationalen Aktionsplan, der Frauen und ihre Kinder besser schützt. Zentral ist der Ausbau einer flächendeckenden Versorgung mit Frauenhäusern. Derzeit fehlen in Deutschland tausende Plätze, weshalb ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen zur Finanzierung von Schutzunterkünften unverzichtbar ist. Zusätzlich braucht es präventive Bildungsmaßnahmen, um gesellschaftliche Stigmata abzubauen, und gezielte Kampagnen gegen Gewalt.

Zur besseren Bekämpfung von Straftaten fordert die CDU/CSU-Fraktion eine Verschärfung der Strafen für Stalking, Körperverletzung und digitale Gewalt, insbesondere Deepfake-Pornografie. Mit diesen Maßnahmen und der konsequenten Anwendung der Istanbul-Konvention wird ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention und Opferunterstützung geleistet.

Parallel wird auch der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt behandelt. Die CDU/CSU teilt zwar die Ziele des Entwurfs, übt jedoch Kritik an der Umsetzung. Die geplanten Maßnahmen sollen erst ab 2030 wirksam werden, die Finanzierung ist ungeklärt, und der berechtigte Personenkreis bleibt vage definiert. Den Antrag finden Sie hier zum Nachlesen.