Härtefallhilfen gegen die hohen Energiepreise sofort und vollständig umsetzen

09. Februar 2023

Gut zehn Millionen Haushalte in Deutschland heizen mit Öl und Pellets. Gerade ländliche Regionen ohne Gasnetze sind auf diese Energieträger angewiesen. Viele Betriebe, vor allem kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum, vertrauen auf Öl, Pellets oder Flüssiggas als Produktions- und Heizmittel. Manche Unternehmen haben jüngst sogar gezielt einen Brennstoffwechsel unternommen – auch als Beitrag zur Reduzierung des Gasverbrauchs.

Gemeinsam mit den unionsgeführten Bundesländern hat die Unionsfraktion die Bundesregierung bereits im Oktober dazu aufgefordert, die „Gerechtigkeitslücke“ zu schließen und auch Verbrauchern von Heizöl oder Pellets eine Energiehilfe zuteilwerden zu lassen.

Die von der Bundesregierung auf diesen Druck hin angekündigten und mit den Ländern vereinbarten Gelder für Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Kultureinrichtungen müssen vollständig zur Verfügung gestellt werden. Dies muss auch leitungsungebundene Energieträger wie Pellets, Öl und Flüssiggas umfassen. Die Voraussetzungen für eine zeitnahe und unbürokratische Auszahlung von Härtefallhilfen an private Nutzer von Öl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen müssen ebenfalls schnellstmöglich geschaffen werden.

In der letzten Sitzungswoche Ende Januar hat die Ampel entgegen dieser Zusage die Finanzmittel für die Hilfen gesperrt. In dieser Woche haben sie nun beschlossen, die Hilfen für Öl und Pellets nun doch an die Betriebe auszuzahlen. Jedoch sind die Beschlüsse halbherzig: Es ist mit 25 Mio. Euro weniger als versprochen. Die Auszahlungsbedingungen sind andere als mit den Ländern besprochen. Nutzer von Flüssiggasheizungen und Kultureinrichtungen fehlen noch in diesen Beschlüssen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Ampel diese Woche im Bundestag dazu auf, dass die Hilfen nun zügig bei privaten Haushalten und Betrieben ankommen. Auch die angekündigten und mit den Ländern vereinbarten Gelder für die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Kultureinrichtungen müssen vollständig und wie mit den Ländern vereinbart zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss klargestellt werden, dass neben Öl und Pellets auch Betriebe mit Flüssiggas die Entlastungen erhalten.