Die Klimaproteste begannen als friedliche Demonstrationen, werden jedoch immer aggressiver. Inzwischen scheuen die Aktivisten vor Straftaten nicht zurück. Sie kleben sich auf Straßen fest und hindern so Rettungskräfte daran, Verletzte zu bergen. Sie beschädigen Kunstwerke in Museen – sogar Weltkulturerbe. Für die kriminellen Aktivisten heiligt der Zweck die Mittel. Die Unionsfraktion sagt: So nicht. Die rote Linie ist überschritten und hat deshalb in dieser Woche einen Antrag gestellt und härtere Strafen für Straßenblockierer und Museumsrandalierer.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz sprach dazu im Plenum und betonte, die Beispiele der letzten Wochen hätten gezeigt, dass der Klimaprotest immer radikaler werde und es sich dabei nicht um politischen Aktionen, sondern um Straftaten handle. Ziel sei, möglichst viel Aufmerksamkeit zu erreichen. Es würden rote Linien überschritten, und dies sei durch nichts zu rechtfertigen. Der Rechtsstaat habe hierauf aber keine Antwort. Klimaschutz sei wichtig, aber rechtfertige keine Straftaten, die ihm nur schadeten. Mit Geldstrafen werde man sie aber nicht verhindern.
“ Demonstrationen sind wichtig in unserer Demokratie. Doch hier werden rote Linien überschritten. Täter müssen den Unwert ihrer Taten nicht nur finanziell, sondern auch durch den möglichen Freiheitsentzug spüren,“ so Andrea Lindholz.
In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung dazu auf, den Strafrahmen des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (Paragraf 315 StGB) von drei Monaten bis zu fünf Jahren anzuheben, „um die besondere Gefährlichkeit der Straßenblockaden angemessen zu ahnden“. Aktuell ist auch eine Geldstrafe möglich. Zudem soll nach Willen der Fraktion der Tatbestand so ausgestaltet werden, „dass die Täter bereits dann bestraft werden, wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden, und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen“.
Weiter verlangt die Fraktion, das Strafmaß für die Behinderung von hilfeleistenden Personen in Paragraf 323c Absatz 2 StGB auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe anzuheben. Aktuell ist eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen. Der Straftatbestand des besonders schweren Falls der Nötigung in Paragraf 240 Absatz 4 StGB) soll ferner um weitere Regelbeispiele ergänzt werden: „Täter, die eine öffentliche Straße blockieren und billigend in Kauf nehmen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert werden, sollen zukünftig mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Ebenso sollen Täter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen – etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt“, führte die Fraktion aus.
Den Antrag im Wortlaut lesen sie hier.
Die Rede von Andrea Lindholz im Video finden Sie hier.