Hastig beschlossene Pflegereform der Ampel unzureichend

25. Mai 2023

Im Bundestag haben die Ampel-Fraktionen gegen die Stimmen der Unionsfraktion diesen Freitag das sogenannte Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) in 2./3. Lesung beschlossen. Mit dem Gesetz hebt die Ampel u.a. den Beitrag zur Pflegeversicherung zum 01. Juli 2023 an. Das Gesetz war diesen Mittwoch im Plenum in 1. Lesung aufgerufen worden und ist am selben Tag noch in den Gesundheitsausschuss überwiesen und beraten worden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisiert, dass es nicht ausreichend Zeit zu Beratungen zwischen der 1. Lesung und der Verabschiedung des Gesetzes gegebenen hat. Selbst die Ampel-Fraktionen haben zwischen der 1. und der 2. Lesung den Gesetzesentwurf noch einmal mit zahlreichen eigenen Anträgen nachgebessert. Bereits Anfang des Jahres hatte die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas darauf aufmerksam gemacht, dass die Opposition im Bundestag mehrfach nicht ausreichende Beratungszeiten zu Gesetzgebungsvorhaben gehabt habe. Auch in diesem Fall wird zum erneuten Mal deutlich, wie hektisch die Ampelfraktionen die Pflegereform durch den Bundestag geschleust haben. Gerade bei der Diskussion um die Zukunft der Pflege hätte man sich mehr Zeit nehmen müssen.

Neben dem Verfahren hatte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag auch inhaltlich kritische Punkte anzumerken. Die Unionsfraktion fordert als zentralen Punkt die Stärkung der häuslichen Pflege. Derzeit kümmern sich rund fünf Millionen Menschen und Pflegedienste um die Pflege von Angehörigen – darunter viele Menschen aus der Region Unterfranken. Bis zum Jahr 2055 werden noch einmal rund 1,8 Millionen zu pflegende Menschen hinzukommen. Ohne die häusliche Pflege durch Angehörige und Pflegepersonal würde ein ganzes System der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung zum Erliegen kommen. Aus diesem Grund reicht das, was die Ampelfraktionen in ihrer Reform beschlossen haben bei weitem nicht aus. Weder die Erhöhung des Pflegegelds noch der ambulanten Pflegesachleistungen gleichen die Inflation aus. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 24. Mai, verständigten sich die Abgeordneten in den Beratungen zumindest mehrheitlich darauf, dass die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag doch kommen soll. Das sogenannte Entlastungsbudget soll zum 1. Juli 2025 wirksam werden. In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden. Somit folgten die Ampel-Fraktionen dem Vorschlag der Union und zahlreicher Sozialverbände. Dennoch reicht aus Sicht der Union die nun beschlossene Reform der Bundesregierung nicht aus, um die offenen Fragen, von denen die Zukunft in der Pflege anhängt, zu klären.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge erklärte: „Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz verdient seinen Namen nicht: Denn die Beiträge werden erhöht, die Lasten für die Bürger steigen. Die für 2025 vorgesehenen Leistungsausweitungen wurden auf den letzten Metern sogar noch gekürzt. Die Pflegeleistungen fallen immer weiter hinter die Inflationsrate zurück. Sie werden somit für die Empfänger zu einer Luftnummer. Das erste Ampel-Gesetz zur Pflege kommt nicht nur zu spät, es bleibt zugleich hinter allen Erwartungen zurück. Nach nicht einmal zwei Jahren fehlt der Koalition bereits die Kraft für wirkliche Reformen. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen in der Pflege sind das keine guten Aussichten für die Betroffenen. Stillstand können wir uns nicht leisten.“