Impfpflicht nur in sensiblen Bereichen oder für alle?

09. Dezember 2021

Mit den steigenden Corona-Zahlen und den überlasteten Intensivstationen ist die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht voll entbrannt.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Debatte in der vergangenen Woche befeuert, als er ankündigte, dass ein Gesetzesvorhaben dazu noch vor Weihnachten eingeleitet werden soll.  Klar ist, dass eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäuser, der Pflege oder bei Ärzten kommen wird. Diese hat der Bundestag am heutigen Freitag beschlossen.

Auch Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz hat sich zum Thema positioniert: „Das Coronavirus mutiert und bleibt brandgefährlich. Vor allem müssen besonders gefährdete Risikogruppen besser geschützt werden. Ich bin daher für eine differenzierte Impflicht, in bestimmten besonders sensiblen Bereichen. Diese stark beschränkte Impfpflicht wurde am heutigen Freitag im Bundestag beschlossen. Das viel schärfere Schwert der allgemeinen Impfpflicht muss umfassender begründet sein. Bevor man über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden kann, muss die neue Bundesregierung in einem detaillierten Vorschlag darlegen, warum und in welchem Umfang eine allgemeine Impfpflicht nötig ist, was sie darunter versteht und wie sie umgesetzt werden soll. Deutschland hat kein zentrales Impfregister. Reicht eine Grundimmunisierung aus oder muss regelmäßig aufgefrischt werden? Gilt sie nur für Erwachsene oder auch für Kinder? Der Rechtsstaat muss trotz Pandemie verhältnismäßig handeln. Andere Länder zeigen, dass hohe Impfquoten auch ohne allgemeinen Zwang möglich sind. Ich finde es gut, dass wir diese Debatte jetzt führen, sorgfältig prüfen und in Ruhe entscheiden. „