Impfpflicht und Infektionsschutzgesetz

17. März 2022

Auch wenn aktuell die schrecklichen Ereignisse in der Ukraine unsere Nachrichten bestimmen, die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Inzidenzen haben in den vergangenen Tagen neue Höchstwerte erreicht und steigen weiter.

In dieser Situation hat sich der Bundestag in dieser Woche mit zwei zentralen Bausteinen des Pandemiemanagements beschäftigt. Der Novelle des Infektionsschutzgesetzes und den Vorschlägen zu einer allgemeinen Impfpflicht.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz will die Ampel so gut wie alle Schutzmaßnahmen abschaffen. So soll z.B. auch die Maskenpflicht fallen. Für die Union steht fest: Die Pandemie ist noch nicht vorbei und stellt uns weiter vor Herausforderungen. Wer jetzt alle Maßnahmen abschafft, hat aus den vergangenen zwei Jahren Pandemiemanagement nichts gelernt und liefert die vulnerablen Gruppen, Kranke, Immungeschwächte und Menschen, die nicht geimpft werden können dem Virus schutzlos aus.

Gleichzeitig debattierte der Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht. Die Unionsfraktion schlägt in Ihrem Antrag ein Impfvorsorgegesetz vor. Denn in der aktuellen Situation mit der milderen Omikron-Variante bringt uns eine Impfpflicht nicht weiter. Wir müssen uns aber für den Herbst vorbereiten: Die Impfvorsorge besteht aus drei Bausteinen: 1.dem Aufbau eines Impfregisters 2. einer verstärkten Impfkampagne und 3. Einem gestuften Impfmechanismus, der im Bedarfsfall, also bei Auftreten einer gefährlicheren Variante im Herbst, durch einen Beschluss des Bundestages scharfgeschaltet werden kann.

Bundestagsabgeordnete Andrea Lindholz hat dazu im Plenum gesprochen und deutlich gemacht: „

Die Rede als Video finden Sie hier.