Infektionsschutzgesetz nachgebessert

09. Dezember 2021

Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen und einer Überlastung des Gesundheitswesens muss die Ampelkoalition ihr Infektionsschutzgesetz bereits zum zweiten Mal innerhalb von vier Wochen nachbessern und führt nun Maßnahmen wieder ein, die sie erst vor kurzem mit der epidemischen Lage abgeschafft hat. Die Unionsfraktion hat bereits bei der ersten Fassung im November vehement auf solche Korrekturen gedrungen und tut es auch jetzt. Sie bemängelt vor allem, dass die Koalition den Instrumentenkasten der Länder im Kampf gegen Corona ausgedünnt hat, indem sie die epidemische Lage am 25. November auslaufen ließ und durch ein unzureichendes Gesetz ersetzte. Die verschärften Maßnahmen sind jetzt aber nötiger denn je. Die Bundesländer brauchen wieder eine sichere Rechtsgrundlage. Deshalb hat die Union das Gesetz heute auch unterstützt.

Das Nachbesserungsgesetz wurde im Bundestag in der vergangenen Woche intensiv diskutiert. Neben den Diskussionen im Plenum am Dienstag und Freitag, hat am Mittwoch auch eine Expertenanhörung zum Gesetz stattgefunden.Die Änderungen gehen in die richtige Richtung, die Expertinnen und Experten sind aber sicher: Für die Omicronvariante sind sie nicht ausreichend.

Die Änderungen erlauben den Ländern unter anderem, bei hohen Inzidenzen Versammlungen und Veranstaltungen zu untersagen. Auch die Gastronomie kann geschlossen werden, Fitnesscenter und Sporthallen jedoch nicht. Reisen und Übernachtungen werden weiter möglich sein. Für Länder, die Maßnahmen unter der alten Rechtsgrundlage der epidemischen Lage verhängt haben, wird die Gültigkeitsdauer erneut verlängert – nun vom 15. Dezember auf den 15. Februar. Auch der 15. Februar werde wohl nicht ausreichen, machten mehrere Experten in der Anhörung klar. Die Union konnte erreichen, dass die Gültigkeitsdauer der Maßnahmen, die unter der alten Rechtsgrundlage der epidemischen Lage verhängt wurden nicht nur bis zum 15.02. sondern bis zum 19.03.2022 verlängert wird. Mit diesem Datum läuft das Infektionsschutzgesetz der Ampel ohnehin aus und muss dann ggf. verlängert werden.

Das Gesetz erlaubt vorübergehend auch Apothekern, Zahn- oder Tierärzten, Impfungen auszuführen, sofern sie dafür geschult sind. Es sieht außerdem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte vor, die etwa in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen arbeiten. In diesem Zusammenhang hatte die Union  vorgeschlagen, dass angesichts außergewöhnlich hoher Inzidenzen bei Kindern und Jugendlichen, Lehrer und Erzieher in Kindergärten und Kitas ebenfalls in diese Impfpflicht einbezogen werden.

Daneben wollte die Union in einem Änderungsantrag weitere wichtige Anpassungen des Gesetzes durchsetzen. Allerdings hat die Ampel den Antrag der Union abgelehnt. So dringt die Union in Ihrem Antrag darauf, dass die angekündigte Corona-Prämie für Personal auf den Intensivstationen wie angekündigt mit dem Gesetz umgesetzt wird. Die MPK hatte sich in der vergangenen Woche darauf verständigt. Im Gesetz der Ampel fehlt die Prämie jedoch komplett. Daneben hat sich die Union dafür eingesetzt, dass die Pauschale für die Freihaltung von Intensivbetten für Corona-Patienten bis zum 31.03.2022 gezahlt wird. Zahlreiche Expertinnen und Experten hatten dies in der öffentlichen Anhörung gefordert. Die Ampel hatte ursprünglich nur eine Verlängerung bis zum 31.12.21 vorgesehen. Auch bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat sich die Union dafür stark gemacht, dass diese auch Personal in Schule und Kindergarten mit einschließt. Denn gerade die hohen Inzidenzen unter Kindern, die ja noch nicht durch eine zugelassene Impfung geschützt werden können, bereitet der Fraktion Sorgen.

Ausführliche Informationen zur Debatte und der Anhörung im Hauptausschuss finden Sie als Video samt aller Stellungnahmen der Expertinnen und Experten auf bundestag.de.