Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Schnellere Planung und Genehmigung für Straßen, Schienen und Wasserstraßen (1. Lesung)

26. Februar 2026

Modernisierung für schnellere Infrastrukturprojekte

In dieser Sitzungswoche hat der Bundestag in 1. Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist dabei der Verkehrsausschuss.

Ziel des Gesetzes ist, die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu steigern – besonders bei Verkehrsinfrastruktur. Sanierung und Ausbau sollen schneller, verlässlicher und planbarer werden.

„Überragendes öffentliches Interesse“: Vorrang für zentrale Verkehrsinfrastruktur

Ein zentraler Hebel im Gesetzentwurf ist die Einstufung wesentlicher Verkehrsinfrastrukturen als überragendes öffentliches Interesse. Damit soll klargestellt werden, dass diese Vorhaben der öffentlichen Sicherheit sowie den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang erhalten.

Erfasst werden nach dem Entwurf auch Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Das schafft einen klaren Rahmen für Abwägungsentscheidungen – mit mehr Tempo und Planungssicherheit.

Weniger Doppelstrukturen, einfachere Verfahren – mehr Tempo auf der Strecke

Der Entwurf setzt außerdem auf konkrete Verfahrensvereinfachungen:

  • Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich (u. a. durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung) sollen gestrafft werden.
  • Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie für Kreuzungsmaßnahmen sollen vereinfacht werden.
  • Zusätzlich soll ein einheitliches Verfahrensrecht für Planfeststellungsverfahren bei Infrastrukturen geschaffen werden, um die Rechtsanwendung zu erleichtern.

Unterm Strich: weniger Reibungsverluste, schnellere Entscheidungen, höhere Verlässlichkeit für Projekte vor Ort.

Umweltrecht praktikabler machen – ohne den Schutzgedanken auszuhebeln

Vorgesehen waren auch Anpassungen, um die Umsetzung von Natur- und Umweltschutzvorgaben in der Praxis einfacher zu machen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse sollte bei naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert werden. Zudem sollten Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichten für weitere Schienenmaßnahmenvereinfacht werden.

Damit zielte der Entwurf darauf, Verfahren zu entlasten, ohne das Grundprinzip von Umweltprüfungen und Ausgleich systematisch zu ersetzen – aber mit mehr Praktikabilität und Planbarkeit.