In dieser Woche wurden im Deutschen Bundestag mehrere wichtige Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verbesserung der Sicherheit im Alltag und zur effektiveren Strafverfolgung debattiert. Diese Vorstöße zielen darauf ab, den Rechtsstaat zu stärken und die Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen.
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verbrechensaufklärung fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass diese Maßnahme ausdrücklich rechtlich zulässig ist. Denn IP-Adressen sind oft der einzige Ermittlungsansatz, um schwere Straftaten wie sexuellen Kindesmissbrauch oder die Verbreitung von Kinderpornografie aufzuklären. Ohne eine Speicherung von IP-Adressen bleiben viele dieser abscheulichen Verbrechen unaufgeklärt.
Andrea Lindholz MdB betont: „Wir haben hier in den vergangenen zwei Jahren die Bundesregierung mehrfach zum Handeln aufgefordert. Insbesondere, um gerade Kinder und Jugendliche besser vor diesen abscheulichen und widerlichen Taten, vor dem Missbrauch und der Verbreitung der Kinderpornografie zu schützen. Und was ist seitdem passiert? Nichts, einfach gar nichts.“
Mit dem Gesetzentwurf der Unionsfraktion soll eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, um digitale Beweismittel zu sichern, Kinder zu schützen und den Rechtsstaat zu stärken. Der Gesetzentwurf des Bundesrates verfolgt eine ähnliche Zielsetzung.
Mit dem Antrag „Abschöpfung kriminell erlangter Vermögen erleichtern – Gesetzeslücken schließen – Expertenvorschläge umsetzen“ stärkt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion überdies ein wirksames Instrument gegen Organisierte Kriminalität. Kriminelle dürfen sich nicht länger an illegal erworbenem Vermögen bereichern. Dazu werden noch bestehende Gesetzeslücken geschlossen. Illegales Vermögen gehört nicht den Tätern, sondern muss eingezogen werden.
Den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion finden Sie hier.
Den Gesetzentwurf des Bundesrates finden Sie hier.
Den Antrag finden Sie hier.